EU-Bankenabwickler sehen EZB in der Pflicht

Dissens über Liquiditätsversorgung bei Abwicklung

EU-Bankenabwickler sehen EZB in der Pflicht

bn Frankfurt – Die EU-Bankenabwicklungsbehörde Single Resolution Board (SRB) sieht die Europäische Zentralbank (EZB) in der Pflicht bei der sich hinziehenden Debatte um die Versorgung von in Abwicklung befindlichen Banken mit Liquidität. Dieses Thema sei weiterhin offen, erklärte SRB-Chair Elke König am Donnerstag in einem Pressegespräch in Frankfurt. Alle Beteiligten hätten inzwischen aber erkannt, dass es eine Lösung geben müsse. Unklar sei freilich noch, wie diese aussehen solle.Für den SRB ist König zufolge klar, dass es eine Lösung ohne die EZB nicht geben kann. Dass diese dabei abgesichert sein müsse, sei allerdings auch richtig, erklärte sie. In Brüssel würden momentan verschiedene Alternativen diskutiert. Eine Option sei etwa, dass der SRB und der Bankenabwicklungsfonds Single Resolution Fund eine First-Loss-Garantie für einen bestimmten Teil der bereitgestellten Summe gäben. Sie räumte allerdings auch ein, dass eine solche Variante Änderungen am Vertrag über das Eurosystem erfordern würde. Da müsse man noch eine ganze Menge tun, hieß es.Die Frage, wie in solchen Fällen die Liquiditätsversorgung sicherzustellen ist, sorgt seit geraumer Zeit für Dissens. König hatte bereits im vorvergangenen Jahr eine Liquiditätszufuhr durch die Notenbank ins Spiel gebracht. “Mit der EZB besprechen wir derzeit, unter welchen Bedingungen man davon ausgehen kann, dass die Zentralbank in solchen Fällen Liquidität bereitstellt, und zwar nicht als Notliquidität, sondern ganz normal”, hatte sie damals der Börsen-Zeitung erklärt. Die Zentralbank sei aus ihrer Weltsicht “noch immer ,lender of last resort’, und es wäre bizarr, wenn man ein Institut übers Wochenende wieder solvent auf die Beine stellt, aber dann daran scheitert, dass dieses Institut am Montag keine Geschäftspartner findet, die ihm Geld leihen”. Bislang zeigte sich die Notenbank indes hartleibig: “Bei der Abwicklungsplanung sollte nicht automatisch von der Bereitstellung von Zentralbankliquidität ausgegangen werden”, erklärte etwa EZB-Direktoriumsmitglied Yves Mersch. Auch sei die Unterstützung insolventer Kredit- und anderer Finanzinstitute durch die EZB “unvereinbar” mit dem Verbot der monetären Finanzierung im EU-Vertrag. Wie es aus Kreisen der europäischen Bankenaufsicht heißt, befürchten die Notenbanker, über einen solchen Mechanismus in unwägbare Risiken geführt zu werden.König dagegen argumentiert: Ist eine Bank nach Intervention von Aufsicht und SRB erst einmal aufgeräumt, stellt Liquidität keinen Ersatz für Eigenkapital mehr dar und hat daher nur noch ein recht geringes Risiko. Relativ emotionslosRelativ emotionslos verfolgt sie eigenen Angaben zufolge derweil die zahlreichen Rechtsstreite im Zusammenhang mit der Abwicklung des Banco Popular. Der SRB hatte im vorvergangenen Jahr bei Spaniens sechstgrößter Bank interveniert, nachdem die Europäische Zentralbank das Institut für nicht lebensfähig erklärt hatte. Damit wurde erstmals eine marode Bank nach dem EU-Abwicklungsregime ohne Kosten für die Steuerzahler entsorgt. Aktionäre und Anleiheinvestoren des Instituts verloren rund 4 Mrd. Euro. Da es sich um ein relativ junges Rechtsgebiet handelt, liegt es nahe, dass Entscheidungen angefochten werden, wie Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Abwicklung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ergänzte: “Das Risiko von Klagen liegt bei 100 %.”