Versicherungsregulierung

EU-Parlament bei Solvency II-Reform und Abwicklung einig

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss im EU-Parlament (Econ) hat sich auf eine Reform des Solvency II-Regelwerks verständigt, die die Kapitalanforderungen der Versicherer im zweistelligen Milliardenbereich senkt.

EU-Parlament bei Solvency II-Reform und Abwicklung einig

EU-Parlament bei Reform von Solvency II und Abwicklung einig

Geringere Kapitalanforderungen und mehr Proportionalität

ahe Berlin

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss im EU-Parlament (Econ) hat sich mit großer Mehrheit auf eine Reform des Solvency II-Regelwerks für die Versicherungsbranche verständigt. Nach Angaben des zuständigen Berichterstatters Markus Ferber (CSU) wird mit der Überarbeitung ein zweistelliger Milliardenbetrag an Kapitalreserven der Unternehmen frei gesetzt, der in die Finanzierung des Green Deal und der Digitalisierung fließen könne. Insbesondere Eigenkapitalinvestments würden für Versicherer künftig leichter und attraktiver.

Die Grünen-Abgeordnete Henrike Hahn betonte, die Solvency-Einigung trage auch eine klare, grüne Handschrift, da Versicherer zugleich dazu verpflichtet würden, Transitionspläne zu veröffentlichen, die Nachhaltigkeits- und Übergangsrisiken im Hinblick auf das Geschäftsmodel und die Unternehmensstrategie adressierten. Die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherer (EIOPA) solle zudem beauftragt werden zu untersuchen, ob Versicherer für Klima- und Biodiversitätsrisiken höheres Eigenkapital vorhalten müssten.

Im Zuge des Solvency-Reviews wurde eine stärkere Proportionalität in die Regulierung eingeführt. Die Intensität der Aufsicht müsse sich am Risikoprofil des beaufsichtigten Unternehmens orientieren, betonte Ferber. Zugleich wird mit der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie für Versicherer (IRRD) erstmals ein gemeinsamer europäischer Rahmen für das Krisenmanagement eingeführt mit einheitlichen Standards im gesamten Binnenmarkt.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beurteilte die Econ-Einigung, die nun noch vom Plenum des EU-Parlaments bestätigt und im Anschluss auch mit den EU-Mitgliedsstaaten noch verhandelt werden muss, als “ausgewogen”. Die vorgesehenen Änderungen an den Kapitalanforderungen bildeten das Risiko negativer Zinsen besser ab, ließen den Versicherern aber auch Spielraum für langfristige Investitionen, erklärte Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Vor allem die Regeln zu langfristigen Zinsen, mit denen die Versicherer ihre Verpflichtungen bewerten, fielen im Parlament moderater aus als bei der EU-Kommission.

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