Finanzmarktregulierung

EU-Parlament segnet Änderungen bei Abwicklungsplanung ab

Die EU hat in Reaktion auf die Finanzkrise einen Rechtsrahmen für die schonende Entsorgung von angeschlagenen Banken geschaffen. Doch in der Praxis traten Defizite zutage, die versucht der europäische Gesetzgeber nun zu korrigieren.

EU-Parlament segnet Änderungen bei Abwicklungsplanung ab

EU-Parlament segnet Änderungen bei Abwicklungsplanung ab

Europaabgeordnete billigen Vorschlag für "Daisy Chains"

fed Frankfurt

Das EU-Parlament hat am Dienstag eine EU-Richtlinie durchgewunken, die es erleichtern soll, ins Wanken geratene Banken möglichst schonend zu entsorgen und dabei sicherzustellen, dass unterschiedliche Konzern- und Verbundstrukturen, in denen diese Institute organisiert sind, nicht benachteiligt werden. Die EU-Richtlinie passt die Bestimmungen über die Abwicklung von jenen Banken an, die Teil sogenannter "Daisy Chain"-Strukturen sind. Wörtlich übersetzt sind das "Gänseblümchen-Ketten", gemeint sind Beteiligungsketten zwischen Kreditinstituten.

Defizite der BRRD

Anlass für die neue Gesetzgebung ist die Tatsache, dass die Europäische Union mit der EU-Abwicklungs-Richtlinie BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) zwar einen funktionsfähigen Rechtsrahmen für das Management in Zeiten akuter Bankenkrisen etabliert hat, da anders als vor der Finanzkrise nun bankindividuelle Bankentestamente für eine geordnete Liquidation vorliegen und auch ein mit 78 Mrd. Euro ausgestatteter Fonds (Single Resolution Fund) zur Verfügung steht, um Kosten für die öffentliche Hand zu vermeiden. Allerdings haben nach Angaben der EU-Kommission in den vergangenen Jahren einige kleinere Bankenpleiten dokumentiert, dass es Nachbesserungsbedarf gibt, unter anderem mit Blick auf die Bestimmung der Höhe der Bail-in-fähigen Mittel (MREL), also des für die Absorption von Verlusten einsetzbaren Kapitals einer Bank.

"Klarere Regeln" in Krisen

Die neuen Regeln eröffnen den Behörden die Befugnis, für Tochterunternehmen angeschlagener Institute eine interne MREL zu bestimmen. "Künftig wird es klarere Regeln für Banken in Krisensituationen geben, die über Beteiligungen in verschiedenen Mitgliedstaaten verfügen", erläutert Othmar Karas, der das Dossier federführend für die christlich-konservativen Parteien in der EU verhandelt hat. Dabei berücksichtigten die EU-Gesetzgeber Besonderheiten des europäischen Bankensystems und sorgten für mehr Verhältnismäßigkeit bei Finanzholdingstrukturen, betont der Österreicher. "Damit ziehen wir eine weitere Lehre aus der Finanzkrise und machen unser Finanzsystem noch einmal robuster", sagt Karas.

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