EuGH bestätigt Urteil gegen L-Bank
igo Stuttgart – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage der baden-württembergischen Förderbank L-Bank gegen die direkte Beaufsichtigung durch die EZB letztinstanzlich abgelehnt. Die ursprünglich im März 2015 eingereichte Klage war im Mai 2017 bereits vom EU-Gerichtshof zurückgewiesen worden. Die Bank hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt. Sie muss dem Urteil zufolge nun neben den eigenen Verfahrenskosten auch die der EZB und der als Streithelferin involvierten EU-Kommission tragen.Die L-Bank habe nicht nachgewiesen, dass “spezifische und tatsächliche Umstände” vorliegen, wegen der die direkte EZB-Aufsicht unangemessen und eine nationale Beaufsichtigung zielführender sei, heißt es in dem Urteil. Die Bank hatte der EZB unter anderem Fehler bei der Wahl der Kriterien zur Einstufung als bedeutendes Kreditinstitut in den Jahren 2014 und 2015 vorgeworfen. Die EZB hatte sich darauf berufen, dass diese Einstufung bei einer Bilanzsumme von mehr als 30 Mrd. Euro vorgesehen sei. 2015 betrug die Bilanzsumme der L-Bank 73 Mrd. Euro. Das vergleichsweise risikoarme Geschäftsmodell mit staatlich garantierten Förderkrediten habe die EZB dabei missachtet, so die Bank, die eine nationale Beaufsichtigung aus diesem Grund als ausreichend erachtete.Vorstandschef Axel Nawrath sprach in einer Stellungnahme von einer Fehleinschätzung des EU-Gerichts, die der EuGH nun zementiert habe. “Unsere Klage hat sich dennoch als richtiger und wichtiger Schritt erwiesen, indem sie mit dazu beigetragen hat, dass die europäische Politik das Geschäftsmodell von regionalen Förderbanken besser verstehen und einwerten konnte”, so Nawrath.Die Enttäuschung der L-Bank hält sich also auch deshalb in Grenzen, weil die Förderbanken im Rahmen der vom EU-Parlament beschlossenen Reform des Aufsichtsregimes (vgl. BZ vom 17. April) ohnehin wieder unter Aufsicht der BaFin gestellt werden. Neben der L-Bank gilt das auch für die NRW.Bank und die Landwirtschaftliche Rentenbank. “Wir gehen davon aus, dass diese Förderbankenausnahme – nach noch notwendiger formeller Beteiligung der anderen europäischen Organe – im Laufe des Juni 2019 in Kraft tritt”, so Nawrath, der sich über “diese angemessene regulatorische Einstufung der Förderbanken” freue.