Ex-Managern der UBS droht in Frankreich Gefängnis
Von Gesche Wüpper, ParisNicht nur der UBS, sondern auch mehreren früheren Top-Managern der Schweizer Bank droht in Frankreich Ungemach. Denn die auf Finanzangelegenheiten spezialisierte Einheit der französischen Staatsanwaltschaft forderte jetzt in dem Strafprozess gegen UBS auch Geldbußen und Gefängnisstrafen für die sechs angeklagten Manager. 3,7 Mrd. Euro StrafeWenn es nach ihr geht, muss die Schweizer Mutter 3,7 Mrd. Euro zahlen, die französische Tochter von UBS weitere 15 Mill. Euro. Frankreich wirft der Schweizer Bank und ihren früheren Top-Managern Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Geldwäsche von hinterzogenen Beträgen sowie illegale Kundenanwerbung vor. Die UBS soll von 2004 bis 2012 systematisch reichen Franzosen geholfen haben, ihr Vermögen vor dem französischen Fiskus im Ausland zu verstecken.Für Hervé d’Halluin, der einst das UBS-Büro in Lille leitete, forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldbuße von 50 000 Euro sowie eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Er würde damit am glimpflichsten davonkommen. So plädierte die Staatsanwaltschaft im Fall von Patrick de Fayet, der früheren Nummer 2 von UBS in Frankreich, für eine Strafe von 300 000 Euro und zwölf Monate Gefängnis auf Bewährung.Für Raoul Weil, den internationalen Ex-Vermögensverwalter des Schweizer Finanzinstituts, forderte sie eine Geldbuße von 500 000 Euro und eine Gefängnisstrafe von 24 Monaten auf Bewährung, für Dieter Kiefer, einst für die Vermögensverwaltung in Westeuropa zuständig, 400 000 Euro und 18 Monate Gefängnis auf Bewährung. 300 000 Euro GeldbußeFür Philippe Wick, den früheren Leiter der Sparte UBS France International, und seinen Nachfolger Olivier Baudry empfiehlt sie eine Geldbuße von jeweils 300 000 Euro sowie je zwölf Monate Gefängnis auf Bewährung. Die UBS bezeichnete die von der Staatsanwaltschaft geforderte Buße als “irrationalen Betrag”. Die Bank kündigte an, sich gegen die genannten Forderungen im Rahmen der Anhörung der Verteidigung mit zahlreichen Argumenten zur Wehr setzen zu wollen. Man müsse die geforderten Strafen im Verhältnis zu den weltweit üblichen Bußen setzen, erklärte Staatsanwalt Serge Roques in dem Plädoyer. Immerhin gehe es bei den Vorwürfen gegen UBS um Taten außergewöhnlicher Reichweite. “Steuerbetrug ist nichts anderes als ein Diebstahl zulasten der Gemeinschaft”, fügte sein Kollege Eric Russo an. Bewusster Rechtsbruch?Die beiden Staatsanwälte sind fest davon überzeugt, dass sich die UBS AG und ihre Manager darüber bewusst gewesen sind, dass sie gegen französisches Recht verstoßen haben, als sie französische Steuerzahler bei Opernbesuchen, Soireen mit Stars, Jagdpartien und Sportveranstaltungen wie dem Tennisturnier von Roland Garros als Kunden angeworben haben.