EY ergattert Prüfmandat der Deutschen Bank
bn Frankfurt – EY soll ab 2020 Wirtschaftsprüfer der Deutschen Bank werden. Über einen entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrates informierte das Institut am Freitagnachmittag. Die Aktionäre würden auf der Hauptversammlung 2019 über die Bestellung entscheiden, hieß es.Damit wechselt das in der Prüferbranche prestigeträchtigste Mandat, das in der Kreditwirtschaft hierzulande zu vergeben ist, und zwar zum ersten Mal überhaupt. Bisher prüfte seit jeher KPMG, einst unter anderem aus der Revisionsabteilung der Deutschen Bank hervorgegangen, die Bücher des Konzerns.Hintergrund des Wechsels ist die Änderung der EU-Richtlinie zu Abschlussprüfungen, die eine Rotation des Prüfers vorschreibt. EY, die sich dem Vernehmen nach gegen drei andere Bewerber, unter anderem PwC, durchgesetzt hat, winkt nun ein warmer Regen: Für 2017 haben KPMG und deren Töchter der Deutschen Bank 73 Mill. Euro an Prüfungshonoraren, für prüfungsnahe Dienstleistungen sowie an Honoraren für Steuerberatung in Rechnung gestellt. Für 2016 waren es 82 Mill. gewesen. Da die Deutsche Bank eigenen Angaben zufolge “eine Rotation ihres Abschlussprüfers mindestens alle zehn Jahre” plant, kann EY mit hohen dreistelligen Millionenbeträgen rechnen.Die Vorgabe der Rotation hat den Markt kräftig in Bewegung gesetzt. Dabei verliert KPMG schon deshalb viele Mandate, weil der Platzhirsch der Branche zuvor besonders dick im Geschäft war. Im Zuge der Neuverteilung des Marktes hatte EY vor dem Auftrag der Deutschen Bank mit dem Mandat der Commerzbank bereits die andere deutsche Großbank akquiriert. Ferner erhielt die Gesellschaft von KfW und Helaba den Zuschlag. Konkurrent PwC, der im Falle der Deutschen Bank leer ausgegangen ist, zieht unterdessen vor allem im Versicherersektor Aufträge an Land (siehe Tabelle).Der Verlust von Prüfmandaten wirkt sich nicht zwangsläufig negativ auf die Gesellschaften aus. Zwar entgehen ihnen hohe Einnahmen. Dafür aber haben sie dann freie Bahn im lukrativeren Beratungsgeschäft, das ihnen die EU-Vorgaben im Falle von Emittenten, welche sie prüfen, erschweren.—– Bericht Seite 3- Wertberichtigt Seite 6