EY geht auf Wirecard-Ausschuss zu

Prüfer streben rechtssichere Entbindung von Verschwiegenheitspflicht an

EY geht auf Wirecard-Ausschuss zu

sp Berlin – Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, deren Rolle im milliardenschweren Bilanzskandal rund um den insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard in dieser Woche auf dem Programm des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu der Angelegenheit steht, hat sich zum Wochenauftakt auf den Ausschuss zubewegt und ihre vollumfängliche Unterstützung bei der Aufklärung des Betrugsfalls zugesagt. In einer Pressemitteilung vom Wochenende hatte EY das zwar ebenfalls beteuert, im gleichen Atemzug aber auf die “engen Grenzen der Verschwiegenheitspflicht” verwiesen, denen Abschlussprüfer in Deutschland unterliegen.An der Rechtslage hat sich über das Wochenende nichts geändert, die Tonlage ist aber neu. Denn während EY am Samstag erklärte, dass ihre Mitarbeiter nicht über die Grenzen der Verschwiegenheitspflicht hinausgehen könnten, teilte die Gesellschaft gestern mit, dass sich die betroffenen Mitarbeiter “gegenwärtig noch nicht mit erforderlicher Sicherheit vor strafrechtlicher Verfolgung aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung geschützt” sähen. Man habe den Untersuchungsausschuss “gebeten, eine rechtssichere Klärung der Sachlage zu unterstützen und damit eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht herbeizuführen”, heißt es in der Mitteilung weiter. EY werde mit den Rechtsbeiständen der betroffenen Mitarbeiter “aktiv in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat des Untersuchungsausschusses” darauf hinwirken, eine rechtssichere Grundlage für den gewünschten Beitrag zur Aufklärung zu schaffen. Aktive ZusammenarbeitMöglich ist nun, dass erneut der Bundesgerichtshof (BGH) klären muss, der bereits über die Aussage von Ex-Wirecard-Chef Markus Braun vor dem Ausschuss entschieden hat. Der BGH könnte etwa in Aktion treten, wenn der Ausschuss ein Ordnungsgeld gegen die betroffenen EY-Mitarbeiter verhängen würde und diese dagegen Rechtsmittel einlegen.