EZB durchleuchtet BayernLB

Aufseher prüfen die Umsetzung von Vergütungsvorgaben durch die Landesbank - Entlohnung der Risikoträger steht im Fokus

EZB durchleuchtet BayernLB

Die BayernLB hat Besuch von der europäischen Bankenaufsicht bekommen. Die Prüfer untersuchen, wie die Landesbank die Vorgaben für die Vergütung umgesetzt hat. Dabei geht es um die Entlohnung von Mitarbeitern, die durch ihre Tätigkeit das Risikoprofil des Hauses wesentlich beeinflussen. Von Bernd Neubacher, FrankfurtDie Europäische Zentralbank (EZB) fühlt der BayernLB und deren Vergütungspraxis mit dem europäischen Pendant einer Sonderprüfung auf den Zahn, wie die Börsen-Zeitung erfahren hat. Vergütungsfragen sind bei der BayernLB derzeit eine heikle Sache, schließlich schleppt sich die Vertragsverlängerung für Vorstandschef Johannes-Jörg Riegler, der eine deutliche Aufstockung seiner Vergütung fordert, schon seit geraumer Zeit dahin.Ob die Vor-Ort-Inspektion bei der bayerischen Landesbank, die sich zum Vorgang auf Anfrage nicht äußert, vor dem Hintergrund der Vorstandsvergütung stattfindet, darf indes bezweifelt werden. Im Markt gehen die Einschätzungen auseinander. So ist einerseits hören, es handele sich um eine reine Routineüberprüfung ohne besonderen Anlass, welche die Aufsicht im Laufe der Zeit auf weitere Institute ausweiten werden. Dies ist möglich: Schon als die EZB 2016 eine Welle von IT-Prüfungen im Sektor losgetreten hatte, war die BayernLB eine der ersten Adressen gewesen, die Besuch von der Aufsicht bekommen hatte.Andernorts wiederum wird angezweifelt, dass die Inspektion Teil einer größeren Welle sei, und zwar mit guten Argumenten. Breit angelegte Überprüfungswellen zur Entlohnung fanden im Sektor bereits 2015 und 2016 statt. Seither stünden andere Themen, etwa Cyber-Sicherheit, höher auf der Agenda der EZB, heißt es. Die Aufsicht nehme sich daher vielmehr gezielt Institute “mit besonderem Hintergrund” vor, etwa die Deutsche Börse, deren Chef Carsten Kengeter im vergangenen Jahr, unter dem Verdacht von Insider-Geschäften stehend, zurücktrat.Die EZB äußert sich auf Anfrage nicht. Die Deutsche Bundesbank teilt mit, dass die EZB Banken im Rahmen von Vergütungsregeln prüfe, wobei die nationale Umsetzung der Europäischen CRD-Vorgaben und die Institutsvergütungsverordnung (IVV) relevant seien. Wie viele Banken geprüft werden, verrät die Zentralbank nicht. 365 Risikoträger Die Vor-Ort-Kontrolle bei der BayernLB stützt sich auf Artikel 12 der Verordnung zum Single Supervisory Mechanism (SSM) – dies ist das europäische Pendant zu Paragraf 44 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), der neben anderem das Prozedere der Sonderprüfung regelt. Die Inspektion hat vor Wochen begonnen und läuft noch. Ergebnisse mit etwaigen Feststellungen der Aufsicht werden im ersten Halbjahr 2019 erwartet. Nach Informationen der Börsen-Zeitung steht im Zentrum der Kontrolle die Vergütung der sogenannten Risikoträger: Das sind Mitarbeiter, die das Risikoprofil einer Bank wesentlich beeinflussen. Laut Vergütungsbericht 2017 zählt die BayernLB 365 Risikoträger. Ihnen erkannte die Bank im vergangenen Jahr 32 Mill. Euro fixe sowie rund 11 Mill. Euro variable Vergütung zu.Aus dem Markt ist zu hören, dass es bei der Inspektion darum geht, wie die Landesbank die nicht bare Vergütung ihrer Spitzenverdiener geregelt hat. Thema soll dabei auch die Frage sein, ob die Bank die Vorgabe, derzufolge Institute Boni auch nach deren Auszahlung noch zurückfordern können müssen, richtig umsetzte.Diese Fragen führen geradewegs in das nur Experten zugängliche Dickicht europa- und bundesweiter Vergütungsvorgaben. Die Crux der BayernLB: Auf der einen Seite ist sie im Interesse einer nachhaltigen Vergütung durch europa- und bundesweite Regeln verpflichtet, die Vergütung ihrer Risikoträger zu einem guten Teil nicht nur über mehrere Jahre zu strecken, sondern auch nicht bar zu leisten. Auf der anderen Seite aber kann sie sich als öffentlich-rechtliches Institut anders als börsennotierte Gesellschaften zu diesem Zweck nicht einfach des Instruments der Aktienkomponenten bedienen. “Hanebüchene Lösungen”Generell stehen öffentlich-rechtliche Institute damit vor der Herausforderung, anderweitig sicherzustellen, dass ein wesentlicher Anteil der Vergütung nachhaltig stattfindet. Glaubt man der bei Beobachtern geäußerten Einschätzung, hat dies in der Branche “einige hanebüchene Lösungen” nach sich gezogen. Von der Pflicht zur Umsetzung der Vorgaben befreit dies freilich nicht. Hinkt das Institut, das sich von Willis Towers Watson beraten lässt, bei der Umsetzung der Vorgaben hinterher?Über die schon im Juni 2016 publizierten Leitlinien der europäischen Bankenregulierungsbehörde EBA “on Sound Remuneration Policies and Disclosures” und die im August 2017 novellierten Vergütungsvorgaben der deutschen Finanzaufsicht heißt es im Vergütungsbericht der Landesbank: “Die BayernLB hat die bestehenden Vergütungssysteme auf Vereinbarkeit mit den neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen geprüft. Sofern dies ohne Auslegungshilfe möglich war, wurden die daraus abgeleiteten Maßnahmen im Berichtsjahr umgesetzt. Wo dies noch nicht möglich war, wie zum Beispiel bei den besonderen Regelungen für Risk Taker oder zum Mitarbeitergespräch, wurden mit dem Gesamtpersonalrat bis zum 31.12.2018 befristete Übergangsdienstvereinbarungen geschlossen.” So lange hat die Aufsicht offenbar nicht warten wollen.Die deutsche Institutsvergütungsverordnung legt für Risikoträger fest, dass Boni mindestens zur Hälfte nicht aus Bargeld, sondern aus Instrumenten bestehen müssen, die entweder “den Wert des Unternehmens nachhaltig” oder “die Bonität eines Instituts unter der Annahme der Unternehmensfortführung angemessen” widerspiegeln. Mit Blick auf die Risikoträger der Bank finden im Vergütungsbericht nicht bare Vergütungsbestandteile gleichwohl keinerlei ausdrückliche Erwähnung. Aufseher “graben heftig”Mit Blick auf Vorstandsboni heißt es unterdessen, die kurz- und langfristige variable Vergütung werde je zur Hälfte in Form eines “Non-Cash-Vergütungsinstruments” geleistet. Dessen Kurs schwanke und werde “nach einem Kennzahlenansatz bemessen”, der den Wert des Unternehmens nachhaltig widerspiegele und konkret “über die Entwicklung des IFRS-Eigenkapitals des BayernLB-Konzerns während der Sperrfrist” erfolge. Zumindest in Sachen Vorstandsboni dürfte die Bank damit die Vorgaben erfüllen.Kenner der Materie bezweifeln dennoch, dass die Landesbank bei der Prüfung viel gewinnen kann. Nach den umfangreichen Prüfungsrunden der Jahre 2015 und 2016 seien die Aufseher nun “ungleich schlauer”, was die Vergütung in der Branche angeht, heißt es. “Die graben heftig. Das ist ein dickes Brett.”