Fehlerhafter Jahresabschluss

Finanzaufsicht rügt BHW Bausparkasse

Der von der BHW Bausparkasse zum 31. Dezember 2021 vorgelegte Jahresabschluss ist nach Ansicht der BaFin fehlerhaft. Es fehlten genauere Angaben zu Bewertungsmethoden für Adressausfallrisiken, bemängelt sie.

Finanzaufsicht rügt BHW Bausparkasse

Finanzaufsicht rügt BHW Bausparkasse

fir Frankfurt

Die zum Deutsche-Bank-Konzern gehörende BHW Bausparkasse hat sich einen Rüffel der BaFin eingehandelt. Die Finanzaufsicht bemängelt, dass der offengelegte Jahresabschluss zum Stichtag 31. Dezember 2021 gemäß Paragraf 109 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz fehlerhaft sei, weil verpflichtende Angaben fehlten. So habe die BHW im Anhang keine Hinweise darauf gegeben, mit welchen Bewertungsmethoden sie die Risikovorsorge für Adressausfallrisiken ermittelt.

Im Zuge einer Prüfung seien Verstöße festgestellt worden, teilte die BaFin am Donnerstag mit. Es reiche nicht aus, zu vermerken, dass „angemessene Wertberichtigungen“ oder „alle bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken“ berücksichtigt worden seien. Stattdessen hätten unternehmensindividuelle Verfahren zur Ermittlung der Risikovorsorge angegeben werden müssen.

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