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Fondsbranche kann auf Steuerflankierung beim Zukunftsfinanzierungsgesetz hoffen

Immobilienfonds sollen Solaranlagen auf Dächern der Objekte in ihren Vermögen installieren können. Dies will das Zukunftsfinanzierungsgesetz erlauben. Für die Branche fehlt jedoch eine eindeutige steuerliche Flankierung, damit dies gelingt.

Fondsbranche kann auf Steuerflankierung beim Zukunftsfinanzierungsgesetz hoffen

Steuerflankierung im Fondssektor

Offene Ohren im Bundestag für Wünsche der Branche beim Zukunftsfinanzierungsgesetz

wf Berlin

Die Finanzbranche kann im parlamentarischen Verfahren zum Zukunftsfinanzierungsgesetz noch auf Bewegung bei der steuerlichen Flankierung der Novelle hoffen. Abgeordnete der Ampel-Fraktionen signalisieren, dass sie umstrittene Details zur Besteuerung von Fonds im Regierungsentwurf überprüfen werden. "Wir sind alle willens, darüber nachzudenken", sagte der Obmann der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestagsfinanzausschuss, Sascha Müller, bei einer Veranstaltung des Fondsverbands BVI zum Zukunftsfinanzierungsgesetz in Berlin.

Konkret geht es um die Besteuerung von Immobilienfonds, die in Fotovoltaik auf Dachanlagen investieren. Den Fonds droht ein Statusverlust, wenn die Einnahmen aus Fotovoltaik eine bestimmte Grenze überschreiten und damit zu gewerblichen Einkünften werden. Dies würde den Ausbau von Dach-Solaranlagen in Fonds bremsen. "Der Statusverlust von Fonds ist ein ausgemachter Zielkonflikt und unbedingt zu vermeiden", konstatierte Markus Herbrand, finanzpolitscher Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag. Besser wäre es, die Grenzen für Einkünfte auf die Größe der Dachfläche zu beziehen. Großflächige Lagerhallen, die sich in Fondsvermögen befänden, böten ein "Riesenpotenzial" für erneuerbaren Solarstrom.

Der BVI hatte vor den Folgen gewarnt. Die Fonds müssten stille Reserven offenlegen und versteuern. Dies würden Fondsmanager auf jeden Fall vermeiden. Der Ausbau von Fotovoltaik, den das Gesetz eröffnen will, liefe ins Leere.

Umstrittene Umsatzsteuer

Der Widerstand der Bundesländer gegen die im Regierungsentwurf geplante komplette Umsatzsteuerfreistellung der Management Fee für alle alternativen Investmentfonds (AIFs) stößt bei den Ampel-Fraktionen nur auf eingeschränkten Widerhall – wenn auch auf ein gewisses Verständnis mit Blick auf die Haushaltslage der Länder.

"Ein Gesamtpaket mit den Ländern wird gelingen", stellte Müller in Aussicht, auch wenn der Bundestag womöglich den Wünschen des Bundesrats in diesem Punkt nicht vollständig folge. Für die Branche wäre die Steuerbefreiung ein großer Wurf. Damit würde die Wettbewerbsposition zu anderen Fondsstandorten verbessert, wo ebenfalls keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Der Bundesrat stimmt an diesem Freitag im Plenum über seine Stellungnahme zum Zukunftsfinanzierungsgesetz ab. Die Ausschüsse der Länderkammer empfehlen, die geplante Umsatzsteuerbefreiung zu streichen. Die Länder sehen keinen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen und verweisen auch auf die Belastung für ihre Haushalte. Die Bundesregierung schätzt die jährlichen Steuerausfälle nur auf 140 Mill. Euro, davon weniger als die Hälfte für Länder und Gemeinden.

Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP) hatte den Gesetzentwurf eingangs als wichtigen Schritt bezeichnet, um private Investitionen hierzulande zu mobilisieren. "Wir haben verstanden, dass Deutschland einen neuen Impuls braucht", sagte Toncar. Rund 90% der Investitionen stammten aus dem privaten Sektor. BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter wertete den Entwurf als "sehr, sehr starkes Signal an den Finanzmarkt". Die Ampel-Regierung will nach Jahren zunehmender Regulierung das Finanzmarktrecht modernisieren.

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