Steuerhinterziehung

Fortis soll Cum-ex-Geschäfte erfunden haben

Vor Gericht hat ein früherer Mitarbeiter des belgischen Fortis-Konzerns die Erfindung der Cum-ex-Geschäfte für seinen Arbeitgeber reklamiert. Die Händler kamen demnach durch Zufall auf die kriminelle Methode.

Fortis soll Cum-ex-Geschäfte erfunden haben

Fortis soll Cum-ex-Geschäfte erfunden haben

Angeklagter Frank H. legt umfassendes Geständnis ab

lee/Bloomberg Frankfurt

Ein früherer Fortis-Banker, der beschuldigt wird, den Fiskus mit Cum-ex-Geschäften um 51,5 Mill. Euro gebracht zu haben, hat seinen ehemaligen Arbeitgeber als Erfinder der Steuerhinterziehungsmethode bezeichnet. Die ehemalige Fortis habe das Cum-ex-Modell im Jahr 2003 zufällig entdeckt, zitiert Bloomberg aus dem zweistündigen Geständnis, das Frank H. am ersten Prozesstag am Landgericht Frankfurt ablegte 5/12 KLs – 7481 Js 221786/19 (3/23). Als eine Transaktion scheiterte, weil einige Aktien über den Dividendentag hinaus verspätet geliefert wurden, blieb demnach ein Geldbetrag übrig, der der Nettodividende entsprach. Um herauszufinden, wie das passiert ist, führten die Händler die Transaktion erneut durch und kamen zum gleichen Ergebnis.

Angeklagter beklagt "innere Abstumpfung"

Später habe die Führung der Bank die Händler unter Druck gesetzt, die umstrittene Strategie fortzusetzen, weil sie hohe Gewinn abwarf. In jenen Jahren habe er eine "innere Abstumpfung" erlebt, die dadurch verschärft worden sei, dass praktisch alle Marktteilnehmer Cum-ex-Geschäfte betrieben und die Anwaltskanzleien diese Praxis als legal bezeichneten. Die staatliche WestLB habe zu den größten Akteuren gehört, was die Argumentation der Kanzlei untermauert habe, dass die deutsche Regierung die Praxis als legal ansah, sagte Frank H., der seit seiner Festnahme in Spanien in Untersuchungshaft sitzt.

Die niederländische ABN Amro, die den früheren Arbeitgeber von Frank H. zwischenzeitlich übernommen hat, lehnte einen Kommentar unter Verweis auf die noch laufenden Ermittlungen ab. Die Bank hat die Schadenssumme an die Steuerkasse zurückgezahlt. Ein Sprecher der von ihm namentlich erwähnten Kanzlei Allen & Overy betonte, die Kanzlei habe "niemals die Durchführung von Cum-ex-Transaktionen empfohlen". Freshfields ließ die Bitte um eine Stellungnahme zunächst unbeantwortet.

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