Freshfields-Partner Johannemann ab September in Frankfurt vor Gericht
Freshfields-Partner Johannemann ab September vor Gericht
Cum-ex-Verfahren gegen weiteren Anwalt abgetrennt
lee Frankfurt
Das Landgericht Frankfurt hat den Cum-ex-Prozess gegen den früheren Freshfields-Partner Ulf Johannemann und zwei Mitarbeiter der Maple Bank terminiert. Das vom ersten Cum-ex-Prozess in Sachen Maple abgetrennte Verfahren mit dem Aktenzeichen 5/24 KLs 2/21 soll nach Angaben des Gerichts am 7. September beginnen. Angesetzt sind zunächst 28 Verhandlungstage.
Die inzwischen insolvente Maple Bank hat den Fiskus in den Veranlagungsjahren 2006 bis 2015 um beinahe 370 Mill. Euro geprellt, indem sie durch akkurat geplante Aktiengeschäfte und Leerverkäufe inhaltlich falsche Steuerbescheinigungen generiert und diese zwecks Erstattung beim Finanzamt eingereicht hat. Der Steuerspezialist Johannemann fungierte als Steuerberater des Instituts, bestreitet jedoch, über die Natur der Cum-ex-Geschäfte hinreichend informiert gewesen zu sein.
Freiheitsstrafen im ersten Teil
Das Verfahren gegen Johannemann, einen anderen Freshfields-Anwalt sowie zwei weitere Mitarbeiter der Maple Bank war von dem Prozess gegen den Bankchef Wolfgang Schuck und drei weitere Top-Manager des Instituts abgetrennt worden. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Werner Gröschel hatte die Angeklagten der schweren Steuerhinterziehung sowie der Beihilfe dazu für schuldig befunden und drei der Angeklagten zu langen Freiheitsstrafen verurteilt (Az.: 5/24 KLs 17/19).
Ein leitender Wertpapierhändler kam dank eines umfassenden Geständnisses mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Urteil, das auch die Einziehung von Taterträgen in Höhe von knapp 2,8 Mill. Euro aus dem Privatvermögen der Verurteilten vorsieht, ist noch nicht rechtskräftig, da die Angeklagten in Revision gegangen sind.
Komplexe Materie
Das bereits vom ersten Prozess abgetrennte Verfahren gegen den mitangeklagten Freshfields-Anwalt wurde wiederum abgetrennt, wie ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage der Börsen-Zeitung sagte, ohne Angaben zu den Gründen zu machen. Die erste Abtrennung von Verfahrensteilen war mit der Komplexität der Aufarbeitung des Falls und mit gesundheitlicher Beeinträchtigung der Angeklagten begründet worden.