FATF

Geldwäscheaufsicht prüft dezentrale Finanzmärkte

Die Financial Action Task Force (FATF) hat ihre Einschätzung zur Regulierung in Decentralized Finance (DeFi) sowie zur allgemeinen Verwendung von Stable­coins erneuert.

Geldwäscheaufsicht prüft dezentrale Finanzmärkte

bg Frankfurt

Die Financial Action Task Force (FATF) hat ihre Einschätzung zur Regulierung in Decentralized Finance (DeFi) sowie zur allgemeinen Verwendung von Stable­coins erneuert. In dem Papier „Public consultation on FATF draft guidance on a risk-based approach to virtual assets and virtual asset service providers“ definieren die Standardsetzer neue Finanzinstrumente – das machen sie, um ihrer Aufgabe zur Geldwäscherverhinderung nachzukommen. Zu diesem Zweck werden die DeFi-Marktteilnehmer als „Virtual asset service providers (VASPs)“ bezeichnet. Dabei wird unter anderem skizziert, wie Registrierung und Lizenzierung vorzunehmen sind. Damit will man die Möglichkeit zur regulatorischen Arbitrage zwischen Sektoren und Ländern minimieren.

Großen Kryptowährungskonzernen wie Binance eilt der Ruf voraus, sehr geschickt unter dem Radar nationaler Aufseher zu bleiben. Viele Marktteilnehmer sind wie Binance in Steueroasen registriert; Binance wiederum gibt an, in mehreren Jurisdiktionen registriert zu sein – aber offenbar nirgendwo so richtig. Die US-Behörden sind dem Kryptohändler jedenfalls kürzlich aufs Dach gestiegen wegen des Verdachts, verbotenerweise Geschäft für US-Bürger abgewickelt zu haben.

Auf globaler Ebene kommt es vor allem auf die grenzüberschreitende Anwendung der sogenannten Travel Rule an, die Konto-Identitäten festlegt. Hier liefert die FATF nun erste Hinweise für die Implementierung der Travel Rule. Neben einer zusätzlichen Definition von Decentralized Exchanges (DEXs) wird auch Bezug genommen auf den neuesten Krypto-Trend: Non-Fungible Tokens (NFT), die Eigentum an tokenisierten Kunstwerken verbriefen. Diese in der Regel unter Pseudonym vorgenommenen Transaktionen stellten eine zusätzliche Herausforderung für die Geldwäscheverhinderung, heißt es. Die als Grundlage für DeFi-Transaktionen geltende App „Metamask“ hat am Montag gemeldet, mehr als 2 Millionen Nutzer zu haben.

Wenn alles nur Code ist

Am Wichtigsten aber ist im FATF-Papier die Feststellung, dass die FATF-Standards bei DeFi-Plattformen nicht zutreffen, da diese keine Anwendung finden können bei der zugrunde liegenden Software – DEXs werden einzig vom Code gesteuert. Wer aber als Betreiber einer „DApp“ identifizierbar ist, kann ab jetzt als Virtual Asset Service Provider (VASP) eingestuft werden. Damit gelten für sie dieselben Geldwäschevorschriften wie im traditionellen Finanzgeschäft.

Die Konsultation für das ganze Paket soll zwölf Monate andauern. Die FATF hofft auf eine rege Teilnahme aus dem DeFi-Bereich. In der EU läuft die Konsultation zur Mica-Verordnung, die einen Regulierungs­rahmen schaffen will für Krypto-Assets, die nicht von der Mifid erfasst werden.