Nach ersten Ankündigungen von Primärbanken

Kolak will Arbitrage mit Coco-Bonds vermeiden

BVR-Präsidentin Marija Kolak glaubt nicht, dass AT1-Emissionen von Genossenschaftsbanken die Regel werden. Es gebe günstigere Optionen, um das Kapital zu stärken.

Kolak will Arbitrage mit Coco-Bonds vermeiden

Kolak will Coco-Bond-Emission vermeiden

BVR-Präsidentin befürwortet aber Ausnahmen für die Genossenschaftsbanken

Bloomberg/lee Frankfurt

Die Emission von Coco-Bonds, die dem Hybrid-Kapital (Additional Tier1, AT1) zugerechnet werden, dürfte eine Ausnahmeerscheinung im Genossenschaftssektor bleiben. „Es ist okay, wenn Primärbanken AT1-Anleihen begeben, aber es darf keine Arbitrage auf die Solidargemeinschaft geben. Dafür werden wir Sorge tragen“, sagte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Hohe Kosten

Kolak sagte der Nachrichtenagentur Bloomberg, dass sie das Interesse der Primärbanken an diesem Instrument wegen der damit einhergehenden Kosten für relativ gering hält: „AT1-Emission von genossenschaftlichen Primärbanken werden die Ausnahme bleiben, da uns in der Breite günstigere Instrumente zur Verfügung stehen.“ Die Genossenschaftsbanken, die Emissionspläne haben, wollen das Kostenproblem dadurch lösen, dass sie ihre Papiere in einer Privatplatzierung an einen Fonds verkaufen.

Die Kapitalbasis lässt sich alternativ auch durch die Thesaurierung von Gewinnen oder den Verkauf von Genossenschaftsanteilen stärken. Jenseits der Primärbanken-Ebene platzieren größere Institute der genossenschaftlichen Gruppe schon länger AT1-Anleihen, darunter die DZ Bank als Spitzeninstitut der Volks- und Raiffeisenbanken. Sie hatte erst vergangenes Jahr eine milliardenschwere Emission durchgeführt.

Verlustabsorbierender Charakter

Die auch als Coco-Bonds bekannten AT1-Anleihen sind ein Finanzinstrumente, deren Anteilseigner an den Verlusten beteiligt werden können, falls die emittierende Bank in Schieflage gerät. Aufsichtsrechtlich sind sie zwischen dem Eigen- und dem Fremdkapital angesiedelt. Im Fall der durch die UBS geretteten Credit Suisse wurden fast alle AT1-Anleihen komplett abgeschrieben, während die Aktionäre im Zuge der Übernahme einen Teil des eingesetzten Kapitals behielten. Das führte zu einer Flut von Klagen gegen die Schweizer Finanzaufsicht, die diese Entscheidung getroffen hatte.

Das Besondere der Genossenschaftsbanken ist jedoch, dass sie sich über ihr Institutssicherungssystem im Krisenfall gegenseitig auffangen. AT1-Investoren könnten also theoretisch darauf hoffen, dass das Sicherungssystem, de facto also die übrigen Genossenschaftsbanken, mögliche Verluste abfedern. Das würde dem Grundprinzip von AT1-Papieren zuwiderlaufen, Verluste von risikofreudigen Investoren absorbieren zu lassen, statt sie der Allgemeinheit aufzubürden.

Warnung vor Moral Hazard

Vor diesem potenziellen Moral Hazard hatte Standard & Poor’s in einer Analyse vergangenes Jahr gewarnt. Um dem entgegenzuwirken, hatte der genossenschaftliche Sektor eine Richtlinie für den Fall erlassen, dass Primärbanken tatsächlich AT1-Bonds platzieren wollen. Darin wird laut S&P deutlich gemacht, dass der BVR als Verwalter des Sicherungssystems nicht vorhabe, diskretionäre Zahlungen für AT1-Anleger zu schützen. Details der Richtlinie sind nicht bekannt. „AT1 ist ein legales und legitimes Kapitalinstrument“, unterstrich Kolak, „und die Rahmenbedingungen zu dessen Nutzung sind geschaffen.”

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