Genossen-Fusion im Rheinland

Börsen-Zeitung, 20.11.2014 ak Düsseldorf - Die Kölner Bank und die VR-Bank Rhein-Sieg wollen fusionieren. Mit einer Bilanzsumme von rund 4 Mrd. Euro und rund 200 000 Kunden wäre das Institut nach der Dortmunder Volksbank und der Volksbank...

Genossen-Fusion im Rheinland

ak Düsseldorf – Die Kölner Bank und die VR-Bank Rhein-Sieg wollen fusionieren. Mit einer Bilanzsumme von rund 4 Mrd. Euro und rund 200 000 Kunden wäre das Institut nach der Dortmunder Volksbank und der Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold die drittgrößte regional aufgestellte Genossenschaftsbank in Nordrhein-Westfalen. Die Vertreterversammlungen der beiden Genossenschaftsbanken sollen im kommenden Sommer über das Zusammengehen entscheiden.Ein Sprecher bezeichnete die immer stärker werdende Regulierung als Hauptmotiv für die angestrebte Fusion. In einem größeren Haus könnten diese Herausforderungen besser bewältigt werden. Die beiden Genossenschaftsbanken betonten in einer Mitteilung am Mittwochabend den Zusammenschluss auf Augenhöhe. Die Positionen von Vorstand und Aufsichtsrat sollen paritätisch besetzt werden, einen Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstands wird es nicht geben. Das künftige Führungsquartett besteht aus Klaus Müller, der für den Kölner Markt zuständig ist, Holger Hürten für den Markt Rhein-Sieg, Bruno Hollweger übernimmt die Unternehmenssteuerung und Dr. Martin Schilling die Produktionsbank.Aus steuerlichen Gründen wird bei der neuen fusionierten Bank die VR-Bank Rhein-Sieg das aufnehmende Institut sein. Der Vorstand wird allerdings in Köln sitzen. Die neue Bank wird über 50 Geschäftsstellen im Stadtgebiet Köln und im Rhein-Sieg-Kreis verfügen.Die benachbarten Banken agierten bei ihrem Fusionsvorhaben aus einer Position der Stärke heraus und seien beide kerngesund, hieß es in der Mitteilung. Die Kölner Bank hat bereits vor einigen Jahren ihre Sanierung abgeschlossen. Das Institut war 2002 durch problematische Großkredite und starke Konzentration auf das Bauträgergeschäft in Schwierigkeiten geraten und hatte von der genossenschaftlichen Sicherungseinrichtung mit Garantien gestützt werden müssen.