EU-Abwicklungsfonds

Gericht kassiert SRB-Beitragsberechnung

Die europäische Abwicklungsbehörde hat bei der Berechnung von Beiträgen für den EU-Abwicklungsfonds gegen wesentliche Formvorschriften verstoßen. Die Behörde hat nun sechs Monate Zeit, um neue Beschlüsse zu erlassen.

Gericht kassiert SRB-Beitragsberechnung

Gericht kassiert SRB-Beitragsberechnung

Gerichtshof der Europäischen Union beklagt formale Mängel bei der Festlegung der Zahlungen für den EU-Abwicklungsfonds

Die europäische Abwicklungsbehörde hat bei der Berechnung von Beiträgen für den EU-Abwicklungsfonds gegen wesentliche Formvorschriften verstoßen. Zu diesem Urteil kommt der Gerichtshof der Europäischen Union. Die Behörde hat nun sechs Monate Zeit, um neue Beschlüsse zu erlassen.

fir Frankfurt

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum EU-weiten einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) für das Jahr 2021 wegen formaler Mängel kassiert. Das in Luxemburg ansässige Gericht hat den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) gegenüber einigen französischen Banken und der LBBW "wegen unzureichender Begründung" für nichtig erklärt, wie es am Mittwoch mitteilte.

Begründungspflicht verletzt

Nach Auffassung des Gerichts hat die Abwicklungsbehörde SRB bei der Bestimmung der jährlichen Zielausstattung des SRF die Begründungspflicht verletzt. Der SRF wird mit Bankenabgaben finanziert. Die betreffenden Banken hatten die Höhe der vom SRB für den Beitragszeitraum 2021 festgelegten Beiträge beanstandet und vor dem Gericht die Nichtigerklärung des SRB-Beschlusses beantragt. Die LBBW wollte auf Anfrage das Urteil nicht kommentieren.

78 Mrd. Euro im Rettungstopf

Banken müssen auf Geheiß der Abwicklungsbehörde SRB sukzessive über acht Jahre in den Rettungstopf einzahlen, um im Fall des Falles die ordnungsgemäße Abwicklung von Finanzinstituten zu gewährleisten. In diesem Jahr enden die Einzahlungen. Der Topf wird voraussichtlich mit etwa 78 Mrd. Euro befüllt sein. Die Banken aus den 21 Ländern, die der Bankenunion angehören, haben im Voraus erhobene Beiträge zu zahlen, die sich nach der Größe des Instituts und dem Risikoprofil richten.

Das Gericht habe festgestellt, dass in betreffendem Fall "die dargelegte Methode zur Bestimmung der jährlichen Zielausstattung nicht der vom SRB tatsächlich angewandten Methode, wie sie in der mündlichen Verhandlung erläutert worden ist, entspricht". Der SRB hat laut Martin Weber, Partner der Wirtschaftskanzlei White & Case, nun sechs Monate Zeit, um neue, besser begründete Beschlüsse zu erlassen. So lange hätten die bisherigen Festlegungen Bestand.

Sein Kollege Henning Berger, ebenfalls Partner bei White & Case, ordnet den Gerichtsentscheid folgendermaßen ein: "Im Ergebnis der heutigen Entscheidung kommt es nicht zu einer Neuberechnung und nicht zu einer Rückzahlungspflicht, es wird nur die Grundlage dafür geschaffen, dass man sich in einem weiteren Verfahrensschritt über diesen spezifischen Punkt für das Jahr 2021 auseinandersetzen kann.“ Selbst eine sich gegebenenfalls ergebende anteilige Rückzahlungspflicht des SRB würde die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Abwicklungsmechanismus in keiner Weise einschränken, verdeutlicht er.

Berger zufolge hat das Gericht erkannt, dass es grundlegende Probleme im Hinblick auf die Anwendung von Art. 69 und 70 der SRM-Verordnung gebe. Die Verordnung ist gesetzliche Grundlage für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) und damit für SRB und SRF. "Das stimmt uns positiv, dass es einem zentralen Klagegrund folgen könnte, nämlich, dass der SRB über mehrere Jahre hinweg eine gesetzliche Obergrenze für die Beiträge verletzt hat“, sagt Berger. Diese Obergrenze besage, dass die Gesamtbeiträge in einem Jahr nicht mehr als 12,5% der Gesamtzielausstattung betragen dürfen, erklärt Weber. "Mitunter lag der Prozentsatz aber deutlich darüber.“

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.