Gericht stärkt HCOB im Streit mit HUK-Coburg

Börsen-Zeitung, 4.5.2019 ste Hamburg - Die HSH Nordbank, die sich nach ihrer im Herbst 2018 vollzogenen Privatisierung in Hamburg Commercial Bank (HCOB) umbenannt hat, durfte den Versicherer HUK-Coburg in den Geschäftsjahren 2012 und 2014 an ihrem...

Gericht stärkt HCOB im Streit mit HUK-Coburg

ste Hamburg – Die HSH Nordbank, die sich nach ihrer im Herbst 2018 vollzogenen Privatisierung in Hamburg Commercial Bank (HCOB) umbenannt hat, durfte den Versicherer HUK-Coburg in den Geschäftsjahren 2012 und 2014 an ihrem Verlust beteiligen und den Buchwert der stillen Beteiligung des Versicherers herabsetzen. Zu dieser Entscheidung ist der 9. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) am Freitag gelangt.Die HUK-Coburg hatte sich im Jahr 2000 als stille Gesellschafterin mit einer Einlage von 5 Mill. Euro an der damaligen Landesbank Schleswig-Holstein, einer Rechtsvorgängerin der HCOB, beteiligt. Der Beteiligungsvertrag hatte unter anderem Regelungen zur Beteiligung des Versicherers am Gewinn und Verlust der Landesbank enthalten. In den Geschäftsjahren 2012 und 2014 waren von dem Institut, das 2003 mit der Hamburgischen Landesbank zur HSH Nordbank fusioniert wurde, insgesamt gut 1,6 Mill. Euro einem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB) zugeführt worden. In der Folge ergaben sich für beide Geschäftsjahre Jahresfehlbeträge. Die Bank beteiligte die HUK-Coburg durch Herabsetzung des Buchwerts der stillen Einlage an diesen Verlusten. Dagegen klagte der Versicherer zunächst vor dem Landgericht Kiel. Dieses wies die Klage ab.Auch die Berufung vor dem OLG hatte nun keinen Erfolg. Der Versicherer habe gegen die Bank keinen Anspruch auf Rückgängigmachung der Verlustteilnahme der stillen Einlage für die Geschäftsjahre 2012 und 2014, so das OLG zu den Gründen der Entscheidung. Ein Sprecher der HUK-Coburg erklärte, man werde sich zur Sache nicht äußern, ehe man die Begründung der Entscheidung nicht gelesen habe. Gegen die ehemalige Landesbank klagen auch Anleihegläubiger.