Cum-ex

Geständiger Ex-Banker glaubte nicht an Strafbarkeit von Cum-ex-Geschäften

Der geständige Ex-Maple-Banker Hagen W. glaubte zwischen 2006 und 2011 nicht an die Strafbarkeit der von seiner Bank durchgeführten Cum-ex-Strategie. Er widersprach im Cum-ex-Prozess vor dem Frankfurter Landgericht auch dem Vorwurf, die Transaktionen rund um den Dividendenstichtag hätten einzig der Erstattung zuvor nicht gezahlter Kapitalertragsteuer gedient.

Geständiger Ex-Banker glaubte nicht an Strafbarkeit von Cum-ex-Geschäften

Da "könnte ein Problem sein"

Geständiger Ex-Banker beruft sich im Frankfurter Cum-ex-Prozess auf Erinnerungslücken

tl Frankfurt

War die Steuererstattung der (einzige) Grund, die Transaktionen durchzuführen? War die mögliche Strafbarkeit ein Thema? Das waren einige der zentralen Fragen, die der Vorsitzende Richter Werner Gröschel dem Angeklagten Ex-Maple-Banker Hagen W. am dritten Verhandlungstag (14. September) vor der 24. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt stellte (Az 5/24 KLs-7480Js208433/21).

Mehrjährige Haftstrafe droht

Trotz der Schwere der Anklage – immerhin geht es um Steuerhinterziehung in dreistelliger Millionenhöhe, die, sollte das Gericht dies ebenso sehen, eine mehrjährige Haftstrafe zur Folge haben dürfte – gelang es dem erfahrenen Richter, gleich zu Anfang einen gänzlich unaufgeregten Ton zu setzen. Er fragte W. nach seinen Eltern und seinen Geschwistern und ließ sich seinen Dienstgrad nach Ende der Militärzeit nennen (Obergefreiter).

Allerdings – so entspannt ging es nicht weiter. Er wolle das Vorstellungsbild W.s zur Tatzeit kennenlernen, kam Gröschel zur Sache. 2006 sei W. der Ansicht gewesen, dass bei den umfangreichen Aktien- und Absicherungsgeschäften rund zum den Dividenden- bzw. Hauptversammlungstag der "tax credit" der "Profit" gewesen sei, bestätigte der Angeklagte. Dass die Trades ohne die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer (und des Solidaritätszuschlags) wirtschaftlich gar keinen Sinn gemacht haben, wie von der Staatsanwaltschaft vorgebracht, so weit wollte W. nicht gehen. "Damals habe ich das nicht so wahrgenommen."

Auch eine mögliche Strafbarkeit sei zwar diskutiert, die Gefahr aber als gering angesehen worden, so W., der sich dabei auch auf Gutachten insbesondere der Kanzlei Freshfields und seinen Mitangeklagten Ulf Johannemann bezog. Ab 2011, als es ein Cum-ex-Urteil gegen die HypoVereinsbank gegeben habe, sei in der Maple Bank allerdings das Bewusstsein gereift, da "könnte ein Problem sein", so W. weiter.

Gab es Absprachen zwischen den Handelspartnern? Das bestätigte W., das sei schon damals, also seit 2006 klar gewesen. Bei manchen Vorgängen, etwa der Besprechung von Gutachten, einer älteren, skeptischen Stellungnahme von PwC zur Cum-ex-Strategie (die damit im Gegensatz zu Freshfields stand) oder mehreren Besprechungen mit Linklaters im Jahr 2012, wurde nicht klar, inwieweit W. involviert oder nur informiert war. "2009 gings mir mental nicht gut", und 2010 war er mehrere Monate im Sabbatical.

W. ist auch jetzt gesundheitlich angeschlagen. Aufgrund von Rückenproblemen wurde die Verhandlung zweimal unterbrochen. Am 18. September wird der Prozess fortgesetzt. Erste Zeugen sollen dann am 21. vernommen werden.

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