Gute Karten für die IKB
ab Düsseldorf – Die IKB rechnet sich in dem seit Jahren währenden Streit mit der Finanzverwaltung um Steuerbescheide aus dem Jahr 2009 zunehmend bessere Chancen aus. Insbesondere Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und des Finanzgerichts Hamburg bestätigten die Rechtsauffassung IKB, geht aus dem Zwischenbericht der einstigen Krisenbank hervor.Während die strittige Körperschaftsteuerzahlung geleistet wurde, hatte die Bank hinsichtlich der Gewerbesteuerzahlung eine Aussetzung der Vollziehung erwirkt. Bis heute wurde für den Ernstfall aufgrund der “überaus positiven Risikoeinschätzung” keine Rückstellung gebildet. Zudem habe ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs – es ging um die Sanierungsklausel im Körperschaftsteuergesetz – vom 28. Juni dieses Jahres die Chancen der IKB auf einen für positiven Ausgang des Rechtsstreits weiter erhöht. Gleichwohl sei das Risiko bezüglich der Gewerbesteuerzahlung nicht völlig gebannt, heißt es. Dieses Risiko belaufe sich auf knapp 160 Mill. Euro. Sollte das Risiko schlagend werden, werde sich die zum 30. September ausgewiesene harte Kernkapitalquote um 1,2 Prozentpunkte auf 10,2 % verschlechtern, und auch der Gewinn nach Steuern werde sich um diesen Betrag verringern. Gewinn nahe nullFür das erste Halbjahr hat die IKB nach Steuern einen Überschuss von 18 Mill. Euro gezeigt. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr um fast 75 % sei in erster Linie auf Sondererträge im Vorjahr zurückzuführen, heißt es. Zugleich hat sich aber auch die Risikosituation normalisiert. Entsprechend musste die Bank im Zeitraum April bis September 2018 mit 10 Mill. Euro Vorsorge betreiben.Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren saldiert noch 10 Mill. Euro an Vorsorge aufgelöst worden. Für das Gesamtjahr geht die IKB davon aus, nach Steuern ein leicht positives Konzernergebnis zu erwirtschaften. Was Kernkapitalquote, Leverage Ratio und Liquidity Coverage Ratio anbelangt, sind die Düsseldorfer gut aufgestellt.