Hanno Berger scheitert in Straßburg
Bloomberg Frankfurt
Hanno Berger, der wegen Cum-ex-Geschäften von zwei Staatsanwaltschaften angeklagt wurde, ist mit einer Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Der deutsche Steueranwalt, der seit Jahren in der Schweiz lebt, hatte die Menschenrechtsbeschwerde 2017 eingereicht, um Beweismaterial zu blockieren. Es war bei der Durchsuchung seiner Wohnung und seines Büros beschlagnahmt worden. Die Beschwerde wurde bereits im vergangenen Jahr für unzulässig erklärt, teilte das Straßburger Gericht am Mittwoch auf Anfrage mit (AZ: 69158/17).
Berger kämpft an vielen Fronten dagegen, dass seine Tätigkeit bei Cum-ex-Transaktionen kriminalisiert wird. Er ist einer von sechs Beschuldigten in der ersten Anklage der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, in der es um Transaktionen in Höhe von 15,8 Mrd. Euro und einen Steuerschaden von 106 Mill. Euro gehen soll. Vor dem Landgericht Bonn soll zudem ein weiterer Prozess gegen Berger starten, in dem es laut Anklage um einen Steuerschaden von 278 Mill. Euro geht.
Berger bestätigte der Nachrichtenagentur Bloomberg, seine Beschwerde sei mit einer „ganz kurzen, rein verfahrensrechtlichen Begründung zurückgewiesen“ worden.