EU-Parlament legt Zeitplan vor

Hartes Ringen um Provisionsverbot

Das EU-Parlament will sich bis Mitte März auf eine gemeinsame Position in Sachen EU-Kleinanlegerstrategie verständigen. Im Bundestag regt sich derweil Widerstand gegen das im Gesetzespaket enthaltene partielle Provisionsverbot.

Hartes Ringen um Provisionsverbot

Hartes Ringen um Provisionsverbot

Unionsfraktion im Bundestag wendet sich gegen EU-Pläne – Europaparlament strebt Ausschusseinigung im März an

fed Frankfurt

Die Kontroverse um die von der EU-Kommission vorgeschlagene Kleinanlegerstrategie und insbesondere um das darin vorgesehene Verbot von Zuwendungen geht in eine neue Runde. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat den Antrag gestellt, die Bundesregierung offiziell aufzufordern, sich gegen ein Zuwendungsverbot im beratungsfreien Geschäft auszusprechen.

Unterdessen treibt die Berichterstatterin im EU-Parlament, die französische Liberale Stephanie Yon-Courtin, die Vorarbeiten für eine Verständigung auf eine Verhandlungsposition im Wirtschafts- und Währungsausschuss voran. Yon-Courtin hat einen Fahrplan für Verhandlungen mit den anderen Fraktionen (Schattenberichterstatter) aufgesetzt, der dafür sorgen soll, dass der Ausschuss am 20. März 2024 eine gemeinsame Position für die Schlussverhandlungen mit dem Rat beschließen kann. Das Schreiben der Berichterstatterin liegt der Börsen-Zeitung vor.

Streit über Vertriebsprovisionen

Die Retail-Investment-Strategie der EU-Kommission ist wegen gleich mehrerer Vorschläge umstritten. Insbesondere das Verbot von Provisionen in der Beratung von Privatkunden trifft auf erbitterten Widerstand der Finanzindustrie, vor allem in Deutschland. Denn Banken und Investmentfonds wären gezwungen, ihre Geschäftsmodelle umzukrempeln.

Die EU-Behörde wiederum macht kein Geheimnis daraus, dass Zuwendungen der Produktanbieter an die Berater von Finanzprodukten nach ihrer Beobachtung dazu führen, dass Kleinanleger regelmäßig in teurere und letztlich weniger erfolgreiche Investmentprodukte gelenkt werden. Da die EU-Behörde gleichzeitig ahnt, dass sie sich mit dem Vorschlag für ein generelles Verbot nicht durchsetzen kann, hat sie sich auf die Untersagung von Zuwendungen für das beratungsfreie Geschäft beschränkt. Aber auch damit trifft sie auf Widerstand.

Die liberale Berichterstatterin des EU-Parlaments lehnt auch ein partielles Provisionsverbot ab. Es sehe so aus, als sei dies ein erster Schritt in Richtung eines vollständigen Verbots. Ob sie für diese Haltung eine Mehrheit im EU-Parlament finden wird, ist unklar. Umso wichtiger sind ausführliche Verhandlungen mit den anderen Fraktionen. Sechs politische Sitzungen sollen dem Fahrplan zufolge bis Anfang März stattfinden, flankiert von neuen "technischen" Treffen bis Ende Februar. Falls dann der ECON-Ausschuss am 20. März eine Position beschließen würde, könnte der Trilog mit dem Rat beginnen.

Diplomaten weisen allerdings darauf hin, dass eigentlich allerspätestens Ende März schon eine Trilog-Einigung vorliegen müsste, um die Gesetzestexte noch in alle Amtssprachen zu übersetzen. Denn Ende April trifft sich das EU-Parlament zum letzten Mal in dieser Amtsperiode. Danach kann es keine Gesetze mehr verabschieden. Es wäre also extrem sportlich, wenn es den EU-Gesetzgebern noch gelingen würde, die Kleinanlegerstrategie in dieser Legislatur abzuschließen.

Unionsparteien üben Kritik

Zumindest die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag dürfte nicht traurig sein, wenn das Gesetzesvorhaben im ersten Anlauf misslingt. Denn die Union hat zahlreiche Vorbehalte gegen die Vorschläge der EU-Kommission. In einer Entschließung für den Bundestag (Drucksache 20/9496) heißt es, die EU-Kommission drohe, ihre beabsichtigten Ziele wie die Beteiligung einer breiteren europäischen Bevölkerung am Kapitalmarkt "zu konterkarieren".

Konkret machen sich CDU und CSU dafür stark, der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, sich nicht nur gegen Provisionsverbote zu stellen, sondern sich auch dafür einzusetzen, "dass europäische Finanzmarktregulierung generell und maßgebliche Vorgaben der Kleinanlegerstrategie im Besonderen umfassender in Level-1-Rechtsakten ausgearbeitet werden". Damit will die Union das Risiko begrenzen, dass Rechtsakte unzureichend auf ihre Verhältnismäßigkeit und Sachgerechtigkeit überprüft werden könnten, weil man nicht wisse, wie Vorgaben auf Level 2, also etwa durch die EU-Wertpapieraufsicht ESMA, ausbuchstabiert werden.

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