HRE-Klagen und kein Ende

Ehemalige Aktionäre der Hypo Real Estate(HRE) müssen noch länger auf eine Entscheidung warten, ob sie Schadenersatz aufgrund von Versäumnissen des früheren HRE-Vorstands erhalten. Der Bundesgerichtshof verwies im Dezember ein Urteil des OLG München in Teilen zur Neuverhandlung an dieses zurück.

HRE-Klagen und kein Ende

dpa-afx Karlsruhe

Mehr als elf Jahre nach der Verstaatlichung der Münchner Skandalbank Hypo Real Estate (HRE) ist für die auf Schadenersatz hoffenden Aktionäre kein Ende des Justizmarathons in Sicht. Dabei soll es um 1,5 Mrd. Euro gehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Kapitalanleger-Musterverfahren an das Münchner Oberlandesgericht zurückverwiesen. „Der Bundesgerichtshof hat den Musterentscheid des Oberlandesgerichts teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, so­weit er nicht selbst in der Sache entscheiden konnte“, teilte der BGH am Freitag mit (Beschluss vom 17.12.2020 – II ZB 31/14).

In dem Prozess geht es um die Frage, ob die HRE ihre Aktionäre in mehreren Mitteilungen 2007 und 2008 über ihre finanziell schlechte Lage täuschte. Das OLG hatte das in dem Musterprozess 2014 bejaht. Der BGH bewertet die damaligen Mitteilungen der HRE jedoch in Teilen anders. Ob eine Pressemitteilung vom 7.11.2007, die das OLG für unwahr und unrichtig erklärt hatte, und ob die HRE bereits im November 2007 ihre Eigentümer über die sich abzeichnenden Verluste mit US-Wertpapieren hätte informieren müssen, muss das OLG auf Basis der Feststellungen des BGH zum zweiten Mal verhandeln. Der BGH ist aber ebenso wie das OLG der Auffassung, dass die HRE im Januar 2008 eine Ad-hoc-Mitteilung mit schlechten Nachrichten eine Woche früher hätte herausgeben müssen. Im Erfolgsfall müsste der Bund zahlen, der die Bank 2009 verstaatlicht hat.