Im Cum-ex-Prozess gegen Freshfields-Partner tickt die Uhr
Im Cum-ex-Prozess gegen
Freshfields-Partner tickt die Uhr
Vorsitzender Richter nur noch bis Jahresende im Amt
Von Anna Sleegers, Frankfurt
Der wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagte Freshfields-Partner Ulf Johannemann wird sich unter Umständen auf verschiedene Richter einstellen müssen. Wie ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt am Montag auf Nachfrage der Börsen-Zeitung sagte, plant Werner Gröschel, Vorsitzender Richter der mit den Cum-ex-Geschäften der insolventen Maple Bank befassten 24. Strafkammer, Ende des Jahres in den Ruhestand zu gehen.
Sollten die bislang anberaumten 28 Verhandlungstage nicht ausreichen, um in dem Verfahren gegen Johannemann und zwei im mittleren Management tätige Mitarbeiter der Maple Bank zu einem Urteil zu kommen, müsste ein Ergänzungsrichter das laufende Verfahren übernehmen und zu Ende führen. Das Hauptverfahren wird am 7. September eröffnet (Az.: 5/24 KLs 2/21).
Ergänzungsrichter bestellt
Nach Angaben des Sprechers hat Gröschel bereits sicherheitshalber die Bestellung eines Ergänzungsrichters angeordnet, der den Prozess gegebenenfalls weiterführen kann. Wer diese Aufgabe übernehmen könnte, stehe noch nicht fest. Die Verwaltung werde dies anhand des Geschäftsverteilungsplans des Landgerichts entscheiden.
Die auf Wertpapiergeschäfte spezialisierte Maple Bank, ein Institut mit kanadischen Wurzeln, hat den Fiskus in den Veranlagungsjahren 2006 bis 2015 um beinahe 370 Mill. Euro geprellt. Durch akkurat geplante Aktiengeschäfte und Leerverkäufe produzierte sie inhaltlich falsche Steuerbescheinigungen, die sie zwecks Erstattung beim Finanzamt einreichte. Der Steuerspezialist Johannemann fungierte als Steuerberater des Instituts, bestreitet jedoch, über die Natur der Cum-ex-Geschäfte hinreichend informiert gewesen zu sein.
Das Verfahren gegen Johannemann, einen damals am Anfang seiner Anwaltskarriere stehenden Kollegen sowie zwei weitere Mitarbeiter der Maple Bank war von dem Prozess gegen den Bankchef Wolfgang Schuck und drei weitere Top-Manager des Instituts abgetrennt worden. Das Verfahren gegen den zweiten Anwalt ist von dem anstehenden Verfahren nochmals abgetrennt worden.
Das erste Cum-ex-Verfahren gegen die erste Führungsriege um Bankchef Wolfgang Schuck hatte insgesamt 58 Verhandlungstage in Anspruch genommen, was an der umfassenden Beweisaufnahme lag. Nachdem zahlreiche Zeugen verhört, Dokumente verlesen und Mitschnitte aus dem Handelsraum abgespielt worden waren, hatte die Kammer die Angeklagten der schweren Steuerhinterziehung sowie der Beihilfe dazu für schuldig befunden und drei der Angeklagten zu langen Freiheitsstrafen verurteilt (Az.: 5/24 KLs 17/19). Die Strafe gegen den Kronzeugen wurde wiederum zur Bewährung ausgesetzt.