Im GesprächMichael Schmidt und Gunnar Friede, DVFA

"Impact Investing ist auch in liquiden Märkten möglich"

In der Investmentbranche gibt es eine Kontroverse, ob Impact Investing nur in illiquiden Märkten funktionieren könne – oder auch in liquiden. Die Branchenorganisation der Financial Professionals, die DVFA, hat darauf eine klare Antwort.

"Impact Investing ist auch in liquiden Märkten möglich"

IM GESPRÄCH: MICHAEL SCHMIDT UND GUNNAR FRIEDE

"Es gibt drei zentrale Kriterien"

Die DVFA-Vertreter über Unterschiede im Verständnis von Impact Investing und die Messung

Von Detlef Fechtner, Frankfurt
fed Frankfurt

Unter Kapitalanlegern erlebt derzeit ein Begriff Hochkonjunktur: "Jeder spricht über Impact Investing", berichtet Michael Schmidt, Vorstand des Finanzprofi-Verbands DVFA, im Gespräch mit der Börsen-Zeitung. Allerdings hätten die Marktteilnehmer sehr unterschiedliche Verständnisse davon, wenn sie den Begriff "Impact" verwendeten. Die DVFA will deshalb mit einem am Dienstag veröffentlichten Leitfaden Orientierung geben, wie Anleger realen Impact generieren und darüber transparent berichten können.

Gunnar Friede, Leiter des Fachausschusses Impact der DVFA, erklärt, dass aus Sicht des Verbands vor allem drei Bedingungen bestehen. „Es gibt drei zentrale Kriterien, die für Impact Investments erfüllt sein müssen: Sie müssen eine positive Wirkung haben, die nachweisbar ist und vom Anleger intendiert wurde", hebt Friede hervor. Aus Sicht der DVFA ist hingegen ein Kriterium, das auf die Zusätzlichkeit der Wirkung abstellt, nicht zielführend. Denn ein solcher Nachweis von Additionalität sei in der Praxis nahezu unmöglich – und das gelte sowohl für liquide als auch illiquide Assetklassen. "Das Konzept ist zu abstrakt“, kritisiert Friede.

Auch in liquiden Märkten möglich

In der kontroversen Debatte darüber, ob Impact Investing letztlich nur in illiquiden Anlagen funktioniere, weil beim Desinvestment in liquiden Titeln im Grunde lediglich ein Eigentümerwechsel stattfinde und Engagement allenfalls Wirkung habe, wenn der Investor extrem mächtig sei, bezieht die DVFA eine deutlich andere Position. „Impact Investing ist auch in liquiden Märkten möglich", sagt Schmidt und unterstreicht: "Es ist nicht allein auf die Nische illiquider Investments beschränkt.“

Ausführlich beschäftigt sich die Handreichung des Verbands für die institutionellen Investoren mit der Frage der Wirkungskanäle von Impact Investing. Es gebe, so erläutert Schmidt, sehr unterschiedliche Kanäle, über die Wirkung erzeugt werden könne. Ein bedeutender Hebel sei selbstverständlich die Kapitalallokation. "Wenn Investoren Liquidität zur Verfügung stellen oder wenn sie sich – andersherum – zum Desinvestment entscheiden, kann das positiven Einfluss auf den Impact der Zielunternehmen haben", argumentiert das DVFA-Vorstandsmitglied.

Als besonders wirkungsvoll gilt nach Lage der Forschung auch Engagement, etwa in Form des aktiven Dialogs mit Unternehmen, um sie zu nachhaltigerem Wirtschaften zu bewegen. Neben „Voicing“ gehöre selbstverständlich auch „Voting“, also die Ausübung der Stimmrechte, zu den Kanälen, um Wirkung zu generieren, betont Schmidt.

Mit Blick auf die Nachweisbarkeit wirkungsorientierter Kapitalanlagen erläutert Friede, dass, was die Messung von Impact angehe, "eine Unterscheidung zwischen Company Impact und Investor Impact wichtig" sei. Company Impact beschreibt dabei die Wirkungen, die ein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat, etwa wenn es anderen Unternehmen oder seinen Kunden ermöglicht, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern oder wenn seine Produkte und Dienstleistungen dazu beitragen, soziale Herausforderungen zu bewältigen. Hingegen beschreibe Investor Impact die nachhaltige Veränderung eines Unternehmens und seines Geschäftsmodells, sofern sie durch die Aktivität eines Anlegers hervorgerufen worden sei.

Company Impact sei übertragbar, sagt Friede. Denn die realwirtschaftliche Wirkung von Unternehmen setze sich ja auch dann fort, wenn Eigentümer oder Financiers wechselten. Denn die neuen Investoren trügen schließlich ebenfalls dazu bei, die Aktivitäten des Unternehmens weiterzuführen, die eine positive Wirkung haben. Company Impact könne folglich nicht durch einen Investorenwechsel "verloren" gehen.

Hingegen ist Investor Impact nach Friedes Worten nur einem speziellen Anleger zurechenbar. Es sei daher nicht übertragbar oder vererbbar. "Wenn das Engagement aber erfolgreich war und das Unternehmen sich transformiert, wird der Investor Impact zu übertragbarem Company Impact“, erläutert Friede.

Die Branchenorganisation der Financial Professionals, die DVFA, definiert Impact Investing anhand von drei Kriterien, die erfüllt sein müssen: positive Wirkung, Nachweisbarkeit und Intentionalität. Die DVFA ist im Übrigen überzeugt, dass Impact Investing auch in liquiden Märkten möglich ist.