Fondsabsatz

Infrastruktur öffnet sich Kleinanlegern

Schon seit 2021 können Kleinanleger mit wenigen Euro in Infrastruktur investieren. Die ersten beiden Fonds kamen aber erst 2023. Jetzt sollen weitere folgen.

Infrastruktur öffnet sich Kleinanlegern

Infrastruktur öffnet sich Kleinanlegern

Erst zwei offene Sondervermögen am Markt – Weitere Fonds sollen 2024 folgen

tl Frankfurt

Schon mit 25 oder 50 Euro über ein sicheres Vehikel in Windparks, Fotovoltaikanlagen, Kindergärten oder Mautstraßen investieren: Diese Möglichkeit hat das Fondsstandortgesetz schon vor mehr als zwei Jahren geschaffen. Das offene Infrastruktur-Sondervermögen fand im August 2021 den Weg in das Kapitalanlagegesetzbuch.

Tatsächlich haben mindestens zwei Fondsanbieter, die DWS und KGAL, daran gearbeitet, als erste mit dem neuen Fondsmodell auf den Markt zu kommen. Das Rennen hat die DWS Ende April 2023 mit dem "DWS Infrastruktur Europa" gemacht. Im November folgte der "KGAL Klimasubstanz". Weitere Fonds anderer Anbieter sollen in diesem Jahr folgen. Damit entsteht eine Alternative zum europäischen Fondsformat Eltif, das bisher nur eher vermögenderen Kunden offensteht.

Mit einer raschen Auflage tat sich die Branche schwer. Hürden gibt es viele: Das fängt mit der unsicheren weltpolitischen Lage und der Zinswende im Jahr 2022 an, geht über das Aufspüren möglicher Investitionsobjekte und einer dazu passenden Liquiditätssteuerung bis hin zur Abstimmung der erforderlichen Pflichtdokumente mit der Aufsicht.

Die Einführung ist aufwändig, da es noch keine Vorlagen gibt. Und nicht zuletzt gilt es, den Vertrieb zu schulen. Dabei lässt sich auf den offenen Immobilienfonds aufbauen, da der Infrastrukturfonds ähnlichen Regeln folgt, zum Beispiel beim Gebot der Risikostreuung und den Halte- und Rücknahmefristen.

Einigung mit Banken steht aus

Fristen haben sich allerdings als bisher nicht vollständig überwundene Hürde erwiesen. Denn für die offenen Immobilienfonds gibt es eine Übereinkunft zwischen den kreditwirtschaftlichen Spitzenverbänden, dass die depotführenden Stellen diese Fristen vorhalten und damit letztlich für deren Einhaltung sorgen. Das ist ein wichtiges Element für die Stabilität dieser im Grundsatz kaum liquiden Vehikel. Für das Infrastruktur-Sondervermögen muss dabei nun eine vergleichbar verlässliche Einigung her. Daher muss die Übereinkunft noch ausdrücklich um die Infrastrukturfonds erweitert werden.

Bis es so weit ist – die Übereinkunft soll sich bei den Verbänden in der Abstimmung befinden –, kann es noch dauern. So lange ist es mühsam, diese Fonds auf Abwicklungsplattformen zu heben. Die DWS hat sich bisher auf den Konzern der Deutschen Bank als Vertriebspartner beschränkt, während KGAL erst die Sparkassen an Bord genommen hat. Freie Vermittler und Genossenschaftsbanken sollen in diesem Jahr folgen.

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