Kein Einlagenschutz für Stablecoin-Besitzer
Kein Einlagenschutz für Stablecoin-Besitzer
Bank of England will Emittenten an die kurze Leine nehmen – Tokenisierung von Einlagen
Anders als bei Giralgeld wird es für Stablecoins zunächst keinen von der Branche finanzierten Einlagenschutz geben. Die britische Notenbank fordert deshalb, dass die digitalen Zahlungsmittel mit qualitativ hochwertigen liquiden Assets unterlegt werden.
hip Frankfurt
Die Bank of England will die Emittenten von Stablecoins, die für Zahlungen genutzt werden, an die kurze Leine nehmen. Das neue Finanzdienstleistungs- und Finanzmarktgesetz, das sich derzeit noch in der parlamentarischen Debatte befindet, überträgt ihr die Aufsicht über systemrelevante Zahlungssysteme und Dienstleister, die „digitale Settlement-Assets“ verwenden. Dazu gehören auch Stablecoins, wenn sie in Großbritannien in großem Umfang für Zahlungen genutzt werden. Deshalb müssen sie künftig mit qualitativ hochwertigen liquiden Assets unterlegt werden. Dabei könne es sich entweder um Einlagen bei der Bank of England oder äußerst liquide Wertpapiere oder eine Kombination von beidem handeln, sagte Jon Cunliffe, der für Finanzstabilität zuständige stellvertretende Gouverneur der britischen Notenbank, auf dem Innovate Finance Global Summit in London. Man berate derzeit darüber, welche dieser Optionen am angemessensten sei.
Dabei seien zwei Dinge zu berücksichtigen. „Das Erste ist, dass es, anders als bei Giralgeld, das bis zu einem Volumen von 85.000 Pfund durch die Einlagensicherung gedeckt ist, zumindest zu Beginn nicht möglich sein wird, Besitzern von Stablecoins einen von der Branche finanzierten Schutz vor einem Ausfall der Münzen zu geben,“ sagte Cunliffe. Das unterstreiche die Notwendigkeit sicherzustellen, dass die unterlegten Assets zu jeder Zeit ausreichen, um den Umtausch zu ermöglichen. Es weise auch auf die mögliche Rolle von Kapitalanforderungen hin. „Die zweite Angelegenheit ist, dass das Ziel der zugrunde liegenden Gesetzgebung und der daran anschließenden Regulierung die Erweiterung der Grenzen für sichere und nachhaltige Innovationen und Wettbewerb im Zahlungswesen ist“, führte Cunliffe aus. „Die Geschäftsmodelle von Stablecoins sollten das im Allgemeinen reflektieren und statt auf Fristentransformation auf der Verbesserung von Effizienz und Funktionalität von Zahlungen beruhen.“
Risiken für die Finanzstabilität
Man wisse nicht, in welchem Ausmaß und in welcher Geschwindigkeit die Nutzung von Stablecoins angenommen werde. „Wir werden deshalb vielleicht zumindest am Anfang Begrenzungen brauchen, um sicherzustellen, dass wir disruptive Veränderungen vermeiden, die die Finanzstabilität bedrohen könnten“, sagte Cunliffe. Nach Einschätzung der Notenbank sollten die Risiken für die Finanzstabilität mit der Zeit beherrschbar sein, auch die Risiken, die von den Auswirkungen auf das Bankensystem ausgehen. Unklar sei, wie die Uniformität von Sterling-Stablecoins sichergestellt werden könne. Es sei vorgeschlagen worden, dass alle Transaktionen zwischen unterschiedlichen Stablecoins am Ende in Zentralbankgeld gesettelt werden sollten. Ihm sei nicht klar, warum das der Fall sein sollte, sagte Cunliffe. Die Frage sollte aber beim Design des aufsichtsrechtlichen Regimes sorgfältig bedacht werden.
Cunliffe sprach noch ein zweites Thema an: „tokenisierte“ Bankeinlagen. Sie könnten einen Teil oder die gesamte Funktionalität und Effizienz bieten, die Stablecoins für sich beanspruchen. Das könne den Banken ermöglichen, besser im Wettbewerb mit anderen Zahlungswegen zu bestehen. Aufsichtsrechtlich sei die Tokenisierung von Bankeinlagen weit einfacher zu bewältigen als Stablecoins. Doch könne derzeit Giralgeld einer Bank nur von jemandem gehalten werden, der über ein Konto bei dieser Bank verfügt. Um Geld vom Kontoinhaber einer Bank zu einem Kontoinhaber einer anderen Bank zu bewegen, bedarf es einer Transaktion zwischen den Instituten, die am Ende in Zentralbankgeld gesettelt wird. Die neuen Technologien aus der Kryptowelt könnten es ermöglichen, dass tokenisierte Bankeinlagen frei als „tokensiertes Einlagengeld“ zirkulieren, erklärte Cunliffe. Man könne sich das wie eine digitale Banknote einer Bank vorstellen. Sie würde Forderungen gegen die Bank darstellen, die gehalten werden könnten, ohne dass es dafür eines Kontos bei der Bank bedarf.