Klage gegen Daimler-Bank unzulässig
igo Stuttgart – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Mittwoch die bundesweit erste verhandelte Musterfeststellungsklage als unzulässig abgewiesen. In der von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden eingereichten Klage ging es um Widerrufsregeln in Kreditverträgen der Mercedes Benz-Bank. Der Klägerin zufolge verwendet die Bank seit Juni 2014 unverständliche Widerrufsinformationen. Sie wollte erreichen, dass die Regeln für ungültig erklärt werden. Dem Gericht zufolge ist die Schutzgemeinschaft jedoch nicht berechtigt, stellvertretend für Verbraucher zu klagen. Die Bank hatte die Klage als unbegründet bezeichnet.Die Möglichkeit einer Musterklage gibt es in Deutschland erst seit November. Verbraucherschützer können darüber stellvertretend für Betroffene gegen Unternehmen klagen, ohne dass die Kunden ein finanzielles Risiko tragen. Die Zulässigkeit solcher Sammelklagen ist auch davon abhängig, ob es sich bei der Klägerin um eine sogenannte qualifizierte Einrichtung handelt. Bei der Schutzgemeinschaft habe sich das nicht feststellen lassen, so das Gericht. Der Verein habe unter anderem nicht belegen können, mindestens 350 natürliche Personen als Mitglieder zu haben, überwiegend beratend tätig zu sein und durch die Klage keine Gewinnabsichten zu haben.Die Schutzgemeinschaft hatte dem Gericht eine anonymisierte Mitgliederliste vorgelegt. Das sei aber nicht das Problem gewesen, sondern, dass die Liste nur 150 Vollmitglieder beinhalte, so der vorsitzende Richter Oliver Mosthaf. Bei den weiteren Personen handele es sich um “Internetmitglieder”, die im Prinzip Empfänger eines kostenpflichtigen Newsletters des Vereins seien.Die Entscheidung der Kammer war nach der mündlichen Verhandlung am 25. Januar in dieser Form erwartet worden. Die Schutzgemeinschaft hatte zuvor bereits in Braunschweig eine Musterklage gegen Kreditverträge der VW-Bank eingereicht. Dort hatten die Richter die Eintragung ins Klageregister verweigert, weil sie an der Klageberechtigung zweifeln (vgl. BZ vom 22. und 26. Januar).Die Klagen gegen die Banken stehen auch in Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal. Feststellungsziel sei es, dass die Halter von finanzierten Diesel-Pkw im Falle einer falschen Widerrufsinformation keinen Ersatz für den Wertverlust des Autos leisten müssten, hatte die Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte, die die Schutzgemeinschaft vertritt, auf ihrer Webseite geworben. Individualklagen stehen anInhaltlich wurde die Klage nicht weiter verhandelt. Das nun erfolgte Urteil ist zur Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Schutzgemeinschaft will es dort anfechten. Aber auch das OLG wird sich weiter mit der Sache beschäftigen. Einige individuelle Klagen von Bankkunden seien beim zuständigen 6. Zivilsenat als Berufungsverfahren anhängig.Bisher waren Individualklagen gegen die Widerrufsregeln in den Kreditverträgen überwiegend zugunsten der Mercedes Bank ausgegangen. Bei der mündlichen Verhandlung hatte Mosthaf durchblicken lassen, dass die Klauseln seiner vorläufigen Rechtsauffassung zufolge nicht zu beanstanden seien.