Wertpapierfirmen

Kleine Unternehmen fürchten neues Aufsichtsrecht

Kleinere Wertpapierfirmen sehen die Lasten aus dem europäischen Aufsichtsregime mit Sorge. Sie hoffen auf den Gesetzgeber und mehr Mut zur Proportionalität bei der Umsetzung in deutsches Recht.

Kleine Unternehmen fürchten neues Aufsichtsrecht

wf Berlin

Kleinere Wertpapierfirmen fürchten, durch neues Aufsichtsrecht überproportional belastet zu werden. Dies wurde in der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zur Umsetzung der „EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten“ deutlich. Die Sorge erstreckt sich sowohl auf Meldepflichten als auch auf Eigenkapitalunterlegung. Mit dem Entwurf wird die bisher im Kreditwesengesetz geregelte Aufsicht über Wertpapierfirmen in ein eigenes Gesetz gegossen. Erfasst werden davon Wertpapierdienstleister, die – anders als Banken – keine eigenen Einlagen oder andere rückzahlbaren Gelder hereinnehmen.

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter vermisst für seine Mitglieder eine wirksame Entlastung, machte der geschäftsführende Verbandsjustiziar Nero Knapp in der Anhörung deutlich. Dem Verband gehören knapp 300 der rund 450 unabhängigen Vermögensverwalter an. Die meisten beschäftigen um die zehn Mitarbeiter. Der Verband begrüßte, dass ein eigenes Gesetz geschaffen werde, das nach Größe der Wertpapierfirmen unterscheidet und den Besonderheiten kleiner und mittlerer Wertpapierfirmen Rechnung trägt. „Bei der Umsetzung des Proportionalitätsgedankens hätten wir uns jedoch noch mehr Mut zur Veränderung gewünscht.“ Knapp appellierte, den „ungeheuren Aufwand“ für die vierteljährlich zu meldende Finanzinformation durch eine jährliche Meldepflicht zu reduzieren.

Der Bundesverband der Wertpapierfirmen (BWF) sieht als Leidtragende des neuen Regimes besonders die „mittleren“ Wertpapierfirmen. Sie sähen sich mit erheblichem kostenintensiven Aufwand für die Umstellung konfrontiert, der technisch und organisatorisch dem bisherigen in Komplexität und Umfang kaum nachstehe. Verbandsgeschäftsführer Michael Sterzenbach bezeichnete es als problematisch, dass auch kleine Firmen, die Eigenhandel betreiben, vom ersten Euro an in die Kategorie der mittleren Firmen fielen. Damit würden sie wesentlich umfangreicher reguliert und müssten deutlich mehr Eigenkapital hinterlegen. Bei den Meldepflichten dringt der BWF generell darauf, dass sich durch den Parallellauf von europäischen und nationalen Meldeanforderungen kein unnötiger zusätzlicher administrativer und technischer Aufwand ergibt.