DEUTSCHE BANK

Lasst uns kein Zeichen setzen

Nach einiger Verzögerung ist es so weit: Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat beim Frankfurter Landgericht einen Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers bei der Deutschen Bank eingereicht. Der soll klären, ob Vorstand und...

Lasst uns kein Zeichen setzen

Nach einiger Verzögerung ist es so weit: Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat beim Frankfurter Landgericht einen Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers bei der Deutschen Bank eingereicht. Der soll klären, ob Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bank ihre Pflichten verletzt haben. Konkret geht es darum, ob das Institut für Rechtsrisiken angemessen vorgesorgt hat und dazu ein gescheites Risikomanagementsystem unterhält.Gewissheit, dass die bisherigen Rückstellungen ausreichen werden, hätte wohl auch das Management gern. Tatsächlich liegt es auf der Hand, dass sich Belastungen sehr leicht weiter türmen können – man denke nur an die Untersuchung möglicher Geldwäsche in Russland oder an den Devisenskandal. Beide dürften sich noch nicht in der Bilanz niederschlagen, setzen die Bilanzierungsregeln für Rückstellungen doch voraus, dass ein Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und sich dessen Höhe auch verlässlich schätzen lässt.Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Bank und deren Prüfer KPMG bei Anwendung der IFRS-Regeln eine Blöße gegeben haben, mag gering sein. Nach den Ereignissen der zurückliegenden Jahre aber erscheint nichts unmöglich. Und wenn es um Milliardenzahlungen geht wie im Falle des Vergleichs im Zinsskandal mit den Behörden in den USA und Großbritannien, in dessen Zuge die Bank flugs zusätzliche Rückstellungen von rund 1,5 Mrd. Euro buchte, schadet es nicht, einen zweiten Prüfer draufsehen zu lassen. Dasselbe gilt für die Risikomanagement- und Compliance-Systeme, spätestens seitdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in einem Bericht vor wenigen Wochen kaum ein gutes Haar am Verhalten des Managements im Zinsskandal ließ.Daher war die Bank schlecht beraten, in Gesprächen mit der DSW über eine freiwillige Sonderprüfung die Ohren auf Durchzug zu stellen. Dies muss wie ein Beleg für die Wagenburgmentalität wirken, welche die britische Aufsicht dem Institut schon bei Aufarbeitung des Zinsskandals bescheinigte. Sollte ein gerichtlich bestellter Sonderprüfer nun auf Ungereimtheiten stoßen, wäre durch den Führungswechsel eventuell gewonnenes Vertrauen geradewegs wieder perdu.In ähnlich schwieriger Lage entschied sich ThyssenKrupp 2013 nach dem Investitionsdebakel in Brasilien ebenfalls auf Betreiben der DSW für eine freiwillige Sonderprüfung, um “ein deutliches Zeichen der Transparenz und damit der neuen Unternehmenskultur” zu setzen. Diese aber darf man nicht nur im Munde führen.