Lücken in den neuen EU-Vorschlägen
ahe Brüssel
Die Vorschläge der EU-Kommission zur Regulierung von Kryptowährungen sollten nach Einschätzung des Centrums für Europäische Politik (Cep) in einigen entscheidenden Punkten nachgebessert werden. In einer neuen Analyse verweist der Freiburger Thinktank insbesondere auf Kryptowährungen, die keinen zentralen Emittenten haben, sondern von vielen Akteuren quasi gemeinschaftlich geschürft werden. In diesem Bereich sorgten die Brüsseler Vorschläge nicht in ausreichendem Maße für Rechtssicherheit. Ob diese Währungen von der neuen Verordnung künftig erfasst oder sogar verboten werden sollten, bleibe unklar, monierte der Cep-Ökonom Philipp Eckhardt, einer der Autoren der Studie.
Künftig begebene Kryptowährungen sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission einen Emittenten in Form einer juristischen Person vorweisen. Für dezentral gestaltete Kryptowährungen sei dies jedoch nicht darstellbar, so das Cep. Ob künftig begebene Währungen ohne zentrale Instanz damit faktisch in der EU verboten oder sie einfach von der Verordnung nicht erfasst würden, sei ungeklärt. „Emittentenlose Kryptowährungen dürften auch künftig relevant sein und werden sich von der EU-Verordnung nicht aufhalten lassen“, betonte die Cep-Juristin Martina Anzini. Es sei daher bedauernswert, dass die Verordnung gerade hier keine Rechtssicherheit herbeiführe.
Kritik auch bei Utility Token
Die Freiburger Denkfabrik kritisierte in ihrer Analyse darüber hinaus die Vorschläge für sogenannte Utility Token, die im Gegensatz zu anderen Kryptoassets nicht als Zahlungs- oder Anlagemittel dienen, sondern die Rechte an der Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung gewähren beziehungsweise einen „Gutscheincharakter“ haben. Bei diesen Werten würden die EU-Vorschläge nach Ansicht des Cep zu Lücken im Verbraucherschutz und zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Bei Utility Token sei insbesondere die Pflicht zur Vorlage eines Whitepapers, das an die Struktur eines Wertpapierprospektes angelehnt sei, „regelmäßig nicht passgenau und damit unverhältnismäßig“, heißt es in der Studie. Denn im Gegensatz zu Wertpapieren, die finanzielle Vermögenswerte darstellten, gewährten Utility Token in der Regel nur Nutzungs- oder Zugangsrechte.
Grundsätzlich beurteilt es das Freiburger Thinktank als durchaus positiv, dass es einheitliche Vorschriften bei Kryptowährungen in der EU geben soll. Dies könne die Rechtssicherheit für die Anleger, Emittenten und Anbieter erhöhen. Einheitliche Vorschriften könnten zudem die Märkte für Kryptowerte fördern, hieß es in der Studie. Denn sie könnten als Gütesiegel wirken und damit das Vertrauen erhöhen.
Die EU-Kommission hatte ihre Regulierungsvorschläge im September vorgelegt. Diese befinden sich derzeit in Beratung im EU-Parlament und im Rat der Mitgliedstaaten.