Mehr Haftung bei Angeboten für Crowdinvestments
wf Berlin
Die Bundesregierung schickt sich an, mit einer Reihe von neuen Finanzmarktregelungen verschiedenen EU-Richtlinien noch in der ersten Jahreshälfte in deutsches Recht umzusetzen. Gebündelt im „Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz“ will das Kabinett die Gesetzgebung am Mittwoch auf den Weg bringen, erfuhr die Börsen-Zeitung aus Regierungskreisen. Vier verschiedene Richtlinien werden damit national umgesetzt. Organisatoren von Crowdinvesting, sogenannte Schwarmfinanzierungsdienstleister, sollen künftig für Angaben im Basisinformationsblatt zivilrechtlich haften. Zugleich werden neue Bußgeldtatbestände für Verstöße geschaffen. Crowdinvesting über Internet-Plattformen umfasst Vermittlung und Portfoliomanagement von Krediten, Anlagevermittlung und Wertpapierplatzierungen.
Gestärkt wird die Aufsicht über Factoringinstitute mit Vorgaben wie dem Vier-Augen-Prinzip, Risikocontrolling und Compliance. Vorschriften für die Kreditwirtschaft werden auf Leasing- und Factoringinstitute ausgedehnt, nachdem die Apotheken-Abrechnungsgesellschaft AvP in Insolvenz gegangen war. Für das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) wird mit dem Entwurf die Finanzaufsicht BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland bestimmt. Die in der EU geschaffenen einheitlichen Regelungen zur Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) werden nun ebenfalls im deutschen Recht ergänzt. Die Richtlinie enthält Vorgaben zur Datenbereitstellung. Verschoben ist erst einmal die Einführung eines Provisionsdeckels auf die Restschuldversicherung. Dieser Punkt dürfte aber im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch eine Rolle spielen.