Mifid kostet laut Regierung 66 Millionen Euro

Finanzbranche schätzt hingegen milliardenschweren Aufwand - Kleine Anfrage im Bundestag

Mifid kostet laut Regierung 66 Millionen Euro

Die Schätzungen von Bundesregierung und Finanzwirtschaft zu den Umstellungskosten von Mifid II klaffen auseinander. Sprechen die einen von Millionen Euro, sind es bei den anderen Milliarden, fördert eine Kleine Anfrage im Bundestag zutage. Einige Dienstleister geben wegen der Regulierungskosten auf.fir Frankfurt – Die Bundesregierung beziffert die durch die EU-Richtlinie Mifid II verursachten Umstellungskosten für die deutsche Finanzwirtschaft auf jährlich 65,5 Mill. Euro. Hinzu kämen einmalige Kosten von 61,6 Mill. Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des FDP-Finanzexperten Frank Schäffler und der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor. Damit liegt die Einschätzung der Regierung meilenweit entfernt von jener der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) aus dem März. Sie geht von durchschnittlich 3,7 Mill. Euro pro Institut aus, also für die rund 1 600 deutschen Finanzinstitute insgesamt etwa 6 Mrd. Euro. Allerdings sind in diesem Betrag zusätzlich die geschätzten Kosten zur Einführung der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Priips) und der Finanzmarktverordnung Mifir enthalten. Dienstleister geben aufWegen höherer Belastungen durch Mifid II schränken oder stellen nach Angaben der Regierung vereinzelt Institute das Wertpapierdienstleistungsgeschäft ein. Dies gehe auf Erkenntnisse der BaFin zurück. “Bei diesen Wertpapierdienstleistungsunternehmen handelt es sich um Institute, die das Wertpapiergeschäft bisher nur in geringem Umfang angeboten haben.”Den Bürgern entstünden im Übrigen keine (direkten) Kosten, heißt es in dem Antwortschreiben. Gleichwohl ist diesem auch zu entnehmen, dass die Bundesverwaltung jährlich 12 Mill. Euro zu zahlen habe, und damit der Steuerzahler. Zur Frage, inwieweit die tatsächlichen Umstellungskosten von den zuvor geschätzten Kosten abweichen, liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben zu Mifir und Priips keine Informationen vor. Bezüglich Mifid II heißt es lediglich, dass eine Nachmessung der laufenden Kosten zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolge, also Anfang nächsten Jahres.Der in der Vergangenheit von der Finanzbranche vorgebrachten Kritik an Performance-Szenarien in Basisinformationsblättern nach Priips, die oftmals als zu optimistisch erachtet wurden, gibt die Bundesregierung recht. Es sei bekannt, dass die Darstellung für verschiedene Produktarten “unrealistisch oder auch irreführend erscheinen” könne. Die Regelungen zur Methodik der Performance-Szenarien werden derzeit von den europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) überarbeitet.Die Bundesregierung zeige sich weiterhin ignorant im Hinblick auf Kosten und Missstände, z. B. bei der Telefonberatung, von Mifid II, Priips und Mifir, kommentiert Schäffler die Antwort auf die Kleine Anfrage. “Die Kostenschätzung der Regierung war von Anfang an falsch”, so der Bundestagsabgeordnete. “Die Umsetzung der MiFid-II-Richtlinie geht alleine schon in die Milliarden. Gleichzeitig widersprechen sich die Maßnahmen teilweise sogar. Bei Priips sieht man, welche Falschinformationen an die Kunden gegen den Willen der Banken übergeben werden müssen.”Auch die Finanzaufsicht BaFin hatte in der Vergangenheit Änderungen an Mifid angemahnt. Das Pendel sei zu weit ausgeschlagen, hatte Präsident Felix Hufeld gesagt. Geldbußen wegen VerstößenBislang habe die BaFin keine Verstöße bezüglich Mifid II, Priips und Mifir geahndet, geht des Weiteren aus der Antwort hervor. Europaweit wurden demnach im vergangenen Jahr “123 Maßnahmen und Sanktionen verhängt, darunter Geldbußen im Volumen von etwa 1,33 Mill. Euro” wegen Verstößen gegen Mifid II und Mifir. Dabei bezieht sich die Regierung auf den Jahresbericht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Zu Strafen anderer europäischer Aufsichtsbehörden bezüglich Priips sowie für den Zeitraum ab 2019 lägen der Bundesregierung jedoch ebenso wenig Erkenntnisse vor wie zu einem möglichen Rückgang der Telefonberatung. Sie verweist allerdings auf eine Studie der Ruhr-Universität Bochum vom Februar, die eine schwindende Bedeutung des Telefongeschäfts festgestellt habe.