Finanzdaten

Neue Wege zur Nutzung von Finanzdaten

Die EU-Kommission hat ihren Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem der Zugang zu und die Nutzung von Kundendaten bei Finanzdienstleistungen geregelt werden soll. Auch die Zahlungsdiensterichtlinie wird angepasst.

Neue Wege zur Nutzung von Finanzdaten

Neue Wege zur Nutzung von Finanzdaten

Gesetzesvorschlag zu Open Finance – Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 wird PSD3

wbr Frankfurt

Die EU-Kommission hat einen Gesetzesentwurf zum „Framework für Financial Data Access“ vorgelegt, mit dem Zugang und Nutzung von Kundendaten bei Finanzdienstleistungen geregelt werden soll. Die EU will es Verbrauchern erleichtern, ihre Daten bei Versicherungen, Banken und Zahlungsdienstleistern Drittanbietern zur Verfügung zu stellen.

Die erweiterte Datennutzung soll eine Vielzahl an Finanzdienstleistungen vereinfachen. Ziel der Kommission ist es, Chancen der Datenökonomie besser zu nutzen, so dass Kunden Produkte und Dienstleistungen passgenauer angeboten werden können. Unternehmen, die Open-Finance-Dienstleistungen erbringen wollen, brauchen die Zustimmung der Verbraucher.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) gibt zu bedenken, dass auch Unternehmen, die Daten besitzen (wie Banken), einen Vorteil aus Open Finance ziehen müssten. Diesem Prinzip werde mit dem Gesetzesvorschlag weitgehend Rechnung getragen. Die DK fragt allerdings, ob eine weitere Nutzung der Kundendaten durch Drittanbieter tatsächlich im Interesse der Kunden sei. Außerdem sollte ein Open-Finance-Ansatz über den Finanzsektor hinausgehen, etwa in die Bereiche Energie und Mobilität, so die DK.

Die Pläne der EU-Kommission stoßen bei den Versicherern auf Kritik. „Die benötigten Schnittstellen und Datenstandards verursachen hohe Kosten, ohne genau zu wissen, ob ein tatsächlicher Kundenbedarf vorhanden ist“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die EU-Kommission wolle die Unternehmen innerhalb kurzer Zeit verpflichten, komplexe Zugänge für große Teile der Daten zu schaffen. Die Versicherer plädieren dafür, dass zum Start der Umfang der Daten reduziert und die Umsetzungszeit von 24 auf 36 Monate verlängert werde.

Mit dem EU-Vorschlag wird auch die derzeitige Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) modernisiert und in PSD3 umgewandelt. Dabei geht es darum, Betrug im Zahlungsverkehr besser zu bekämpfen, indem Zahlungsdienstleister in die Lage versetzt werden, Informationen auszutauschen. Verbessert werden auch die Erstattungsrechte von Verbrauchern, die Opfer von Betrug geworden sind. Künftig soll zudem der Abgleich der IBAN mit dem Kontonamen für alle Überweisungen verbindlich werden.

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