Nord/LB wartet auf Urteil aus Brüssel

Plan sieht nach Kapitalstärkung und Neuausrichtung Ausschüttungen ab 2023 vor - Niedersachsen leitet Gesetzgebungsverfahren ein

Nord/LB wartet auf Urteil aus Brüssel

Laut dem der EU-Kommission vorliegenden Geschäftsplan wird die Nord/LB ab 2021 Jahresüberschüsse erwirtschaften, eine Ausschüttung soll 2023 möglich sein. Voraussetzung, so ein Gesetzentwurf Niedersachsens zur Neuausrichtung, ist eine Kernkapitalquote von 14 % nach der noch ausstehenden Kapitalstärkung.Von Carsten Steevens, HamburgDie Entscheidung der EU-Kommission in der beihilferechtlichen Prüfung des geplanten öffentlich-rechtlichen Maßnahmenpakets zur Stützung und zur Neuausrichtung der Nord/LB steht noch aus, die Landesregierung von Niedersachsen hat aber den Gesetzgebungsprozess zur notwendigen Stärkung der Kapitalbasis um insgesamt rund 3,6 Mrd. Euro initiiert. Das formelle Notifizierungsverfahren sei eingeleitet, bislang gebe es keine Signale, die gegen eine positive Einschätzung sprechen, sagte Reinhold Hilbers, Finanzminister des mit einem Anteil von 59,1 % an der von der langen Schifffahrtskrise gebeutelten viertgrößten deutschen Landesbank beteiligten Landes Niedersachsen, mit Blick auf den Prüfprozess bei der EU-Kommission.Die rot-schwarze Regierung in Hannover hatte zu Beginn der abgelaufenen Woche den Gesetzentwurf zur Neufassung des Staatsvertrags über die Nord/LB zwischen den drei beteiligten Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie den Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Landesbank beschlossen. Aus letzterem Entwurf, der vor dem Wochenende auf der Internetseite des niedersächsischen Landtags veröffentlicht wurde, gehen unter anderem die Trägeranteile nach der bis zum Jahresabschluss 2019 geplanten Kapitalstärkung hervor.Demnach wird das Land Niedersachsen mit einem Anteil von 52,98 % Mehrheitseigentümer der Landesbank bleiben. Der Anteil des Sparkassenverbandes Niedersachsen wird auf 9,97 % von derzeit 26,36 % schrumpfen. Zugleich übernehmen die beiden vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) gegründeten Gesellschaften Fides Delta und Fides Gamma als neue Träger jeweils einen Anteil von 13,35 % an der Landesbank. Vereinbart wurde, dass sich die Sparkassen-Finanzgruppe über ihre Sicherungseinrichtung an der Kapitalstärkung der Nord/LB beteiligt.Ein Angebot privater Investoren – die Finanzinvestoren Cerberus und Centerbridge hatten eine gemeinsame Offerte für eine Minderheitsbeteiligung vorgelegt – hatten die Altträger abgelehnt. Dieses sah, wie dem Gesetzentwurf zu entnehmen ist, gemeinsam mit dem Land Niedersachsen Kapitalzuführungen von jeweils 550 Mill. Euro vor. Das Land hätte sich zudem verpflichten sollen, Pensionslastverpflichtungen der Nord/LB-Beschäftigten von mehr als 2 Mrd. Euro zu übernehmen und Nord/LB-Portfolien im Wert von 7,5 Mrd. bis 8,5 Mrd. Euro zu garantieren. Dieses Angebot sei weder für das Land noch für die übrigen Träger der Landesbank tragfähig gewesen, heißt es in dem Entwurf.Zudem musste die Nord/LB auf Veranlassung der Europäischen Zentralbank (EZB) eine Abwicklung des Bankgeschäfts in Eigenregie simulieren. Dieses Szenario sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bank einen Kapitalbedarf von 2,8 Mrd. bis 3,8 Mrd. Euro hätte und zur Aufrechterhaltung des abzuwickelnden Bankbetriebs Refinanzierungsgarantien zwischen 16 Mrd. und 24 Mrd. Euro erhalten müsste. Auf Basis dieser Parameter habe es keinen Träger oder Dritte gegeben, die bereit gewesen wären, diesen Kapitalbedarf zu decken und die notwendigen Refinanzierungsgarantien zu decken.Eine Abwicklung über die zuständige EU-Behörde Single Resolution Board (SRB) hätte, wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht, für den niedersächsischen Kernhaushalt wegen der Gewährträgerhaftung ein Risiko von ca. 1,1 Mrd. Euro bedeutet. Bei einem Ausfall der anderen Gewährträger hätte ein maximales Risiko von rund 3,8 Mrd. Euro bestanden. Weitere Auswirkungen für Dritte wie Abwicklungsfälle, Insolvenzen und Steuerausfälle seien dabei nicht berücksichtigt. Im Fall der Abwicklung durch den SRB wären ferner aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit eines Bail-in (Gläubigerbeteiligung) weitere Institutionen in Niedersachsen wie Sparkassen, Versicherungen und Pensionskassen als Gläubiger der Landesbank betroffen. Forderungen dieser Institutionen gegenüber der Bank würden in abgestufter Form potenziell in Eigenkapital der Bank gewandelt. Risiken aus Forderungen dieser könnten aber, so die Angaben im Gesetzentwurf, nicht beziffert werden. Zudem hätte eine solche Abwicklung wohl auch nachhaltige Folgen für den Haftungsverbund der gesamten Sparkassen-Finanzgruppe nach sich gezogen.Die bisherigen Träger und die Sparkassen-Finanzgruppe streben eine Stärkung der Kapitalbasis der Nord/LB um insgesamt 3,6 Mrd. Euro an, an der sich Niedersachsen mit einer Kapitalerhöhung von 1,5 Mrd. Euro sowie mit einer Kapitalentlastung in Höhe von 800 Mill. Euro in Form von Garantien und der Übernahme von Beteiligungen beteiligen will. Garantien sollen nur dann gezogen werden, wenn Kredite nicht mit ihrem bilanzierten Wert abgewickelt werden. Für die Übernahme der Garantien erhält das Land im Gegenzug risikoorientiert ermittelte Gebühren. Das Land hat versichert, dass kein Steuergeld eingesetzt wird.