„Optionsschein-Verluste sollen verrechnet werden“
wf Berlin
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) dringt darauf, dass Verluste aus Hebelprodukten wie Optionsscheinen und Knock-out-Zertifikaten weiterhin im Zug der Abgeltungsteuer verrechnet werden dürfen. Die DK plädiert in einem Schreiben an Länderfinanzminister und Staatssekretäre im Bundesfinanzministerium nachdrücklich dafür, an der Linie des Entwurfs eines Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer aus dem Juni 2020 festzuhalten. Die DK erwartet sonst „erhebliche praktische Umsetzungs-, Abgrenzungs- und Anwendungsprobleme“, schreibt Karl-Peter SchackmannFallis, geschäftsführender Vorstand des Sparkassenverbandes DSGV für die DK.
Hintergrund des Schreibens ist die bevorstehende Veröffentlichung eines Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer durch das Finanzministerium. Neben der DK befürchten auch der Derivatverband DDV, die Stuttgarter Börse und die Anlegerschutzvereinigung DSW, dass Optionsscheine darin per Definition Termingeschäften zugeordnet werden und Verluste nicht mehr verrechnet könnten. Nicht nur Verluste beim Verfall, auch beim Verkauf würden unter die Beschränkung fallen.
Auf die Finanzämter komme erhebliche Bürokratie zu, wenn zahlreiche private Anleger die Verluste in der Veranlagung geltend machten, warnt die DK. Hebelprodukte werden einer Studie zufolge hierzulande von 400000 Anlegern genutzt. Die DK warnt auch vor negativen Auswirkungen auf ein Produkt, das in der Niedrigzinsphase bei angemessenem Risiko noch eine attraktive Rendite biete. Gerade Optionsscheine dienten zudem der Absicherung.