Schutzmaßnahme für Wirecard endet
Nach Ostern haben die Anleger moderat auf das von der Finanzaufsicht BaFin aufgehobene Leerverkaufsverbot für Aktien des Zahlungsdienstleisters Wirecard reagiert. Der Titel büßte zwar am Dienstag anfangs zeitweise um mehr als 8 % ein, konnte aber im Tagesverlauf die Verluste begrenzen und drehte später ins Plus.sck München – Am Donnerstag voriger Woche um Mitternacht endete nach zwei Monaten die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Leerverkäufe mit Aktien von Wirecard zu verbieten. Ein Kurssturz nach dem Ende der weitreichenden behördlichen Maßnahme blieb aber aus. Am Dienstag nach dem langen Osterwochenende brach der Titel zwar kurz nach Öffnung der Börse um bis zu 8,2 % ein, begrenzte im Tagesverlauf die Kursverluste jedoch und ging mit einem Plus von 2,8 % auf 123,50 Euro aus dem Xetra-Handel.Mit dem Ende des Leerverkaufsverbots können Investoren wieder auf fallende Kurse wetten. Bei Investoren schürte das zuvor die Furcht vor erneuten Kurskapriolen der Papiere infolge von Short-Attacken. “Bedrohung für Vertrauen”Am 18. Februar untersagte die BaFin per Allgemeinverfügung, Netto-Leerverkaufspositionen mit Wirecard-Aktien zu erhöhen und neue aufzubauen (vgl. BZ vom 19. Februar). Die Behörde begründete seinerzeit das Verbot mit der EU-Leerverkaufsverordnung. Darin genannte “ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen” seien eingetreten, “die eine ernst zu nehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland darstellen”. Der Markt sei verunsichert, vor allem in Bezug auf eine angemessene Preisbildung für die Wirecard-Aktien, argumentierte die Behörde. Zum ersten Mal verbot die Aufsicht in Deutschland damit Verkäufe von geliehenen Aktien eines einzelnen Wertes.Zuvor ging der Titel von Wirecard in den Keller. Die Aktie brach von 169 Euro Ende Januar auf 86 Euro Mitte Februar ein. In dieser Zeit schrumpfte die Marktkapitalisierung um die Hälfte auf 10,6 Mrd. Euro. Auslöser waren wiederholte Berichte der “Financial Times” (FT), der Konzern habe möglicherweise Bilanzen gefälscht. Das führte zu Untersuchungen der BaFin. Die Behörde ging dabei dem Verdacht illegaler Marktmanipulationen nach. Fehde mit “Financial Times”Wenige Tage vor dem Ablauf des Leerverkaufsverbots erstattete die BaFin bei der zuständigen Münchner Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des Verdachts auf Marktmanipulation “in Form einer Short-Attacke” (vgl. BZ vom 17. April). Die Aufsicht vermutet, dass der führende Autor der Zeitungsartikel mit Leerverkäufern zusammengearbeitet hat. Die BaFin begründete ihren Verdacht damit, dass Berichte der “Financial Times” zeitlich mit verstärkten Netto-Leerverkaufspositionen zusammenfallen. Die Zeitung wies die Vorwürfe zurück.Federführend bei den Berichten über Wirecard war der Journalist Dan McCrum. Er ging dem Verdacht nach, Wirecard habe am Standort Singapur unter anderem Umsätze gefälscht. Konzernchef und Firmengründer Markus Braun empörte sich darüber und sprach von Diffamierung. Wirecard zeigte die “Financial Times” an und forderte Schadenersatz. Ein Untersuchungsbericht der vom Unternehmen beauftragten Anwaltskanzlei Rajah & Tann entlastete die Konzernzentrale in Aschheim bei München von den Vorwürfen. Die Nachricht nahmen die Anleger seinerzeit erleichtert auf. Die Wirecard-Aktie sprang an einem Handelstag um bis zu 32 %.Der Bericht räumte aber zugleich ein, dass tatsächlich Unregelmäßigkeiten in der asiatischen Tochter vorkamen und im Stadtstaat strafrechtlich relevant sind. Diese Fälle waren aber in ihrem Umfang gering (vgl. BZ vom 27. März). Die Ermittlungen der Polizei in Singapur dauern an.Die Wirecard-Aktie war bereits mehrmals Ziel von Marktmanipulationen. Der Kurseinbruch vom Februar 2016 hatte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München einen kriminellen Hintergrund. Seinerzeit warf eine im Internet veröffentlichte Studie unter dem Namen Zatarra-Report Wirecard vor, unsauber zu bilanzieren. Dahinter steckte der auch für andere umstrittene Börsengeschäfte bekannte britische Spekulant Fraser Perring. Nach Abschluss ihrer Untersuchungen beantragten die Strafermittler in München gegen ihn einen Strafbefehl beim Amtsgericht.