Sicherheit für sensible Daten
Am 3. September 2020 tritt die Durchführungsverordnung der novellierten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie in Kraft. Ab dann dürfen Emittenten von den Intermediären die Identifizierung ihrer Aktionäre verlangen. Die WM Gruppe hat nun den Prototyp einer Plattform-Lösung für diese neue Anforderung vorgestellt.fed Frankfurt – Vom kommenenden Sommer an stehen Banken, Verwahrstellen und andere Intermediäre am Finanzmarkt in der Pflicht, Emittenten offenzulegen, wer die Aktien dieser börsennotierten Unternehmen hält. Denn die vor zwei Jahren verabschiedete Neufassung der EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (Shareholder Rights Directive, SRD II) erweitert in dieser Hinsicht die Rechte der Emittenten. Eigentlich haben die nationalen Regierungen nur bis 10. Juni Zeit, die Brüsseler Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Das wird aber beispielsweise Deutschland voraussichtlich nicht einhalten können. Derzeit wird erwartet, dass die Verabschiedung des Aktionärsrechte-Umsetzungsgesetzes (ARUG II) im Herbst über die Bühne geht.Für die Marktteilnehmer bedeutsamer ist derweil ein anderer, damit verbundener Termin: Am 3. September 2020 tritt die Durchführungsverordnung der EU-Aktionärsrechte-Richtlinie in Kraft. Von diesem Datum an müssen Intermediäre auf Anfrage der Emittenten die Identifikation der Aktionäre liefern – und sind deshalb auf einen sicheren Kanal für die hochsensiblen Daten angewiesen, um die neuen Offenlegungspflichten zu erfüllen.Der WM Datenservice, der wie die Börsen-Zeitung zur WM Gruppe gehört, hat vor diesem Hintergrund nun den Prototyp einer Plattform präsentiert, die eine solche sichere Verbindung zwischen Emittenten und Intermediären liefert. Der WM-SRD-Hub bietet eine europaweit nutzbare Lösung für die neuen Anforderungen. Dazu zählt auch die Dienstleistung, zu prüfen, ob ein Emittent im Sinne der gesetzlichen Vorgaben anfrageberechtigt ist.Zwar sind noch nicht alle Details geklärt. So gibt es noch Diskussionen darüber, wie Aktiendepots gemeldet werden sollen, die mehrere Depotinhaber haben. Auch ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Übersetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht unterschiedliche Vorgaben gemacht werden, etwa welcher Intermediär letztlich den Endbegünstigten – also den “beneficial owner” – an den Emittenten melden muss. Gerade deshalb sucht WM Datenservice frühzeitig den Austausch mit den Marktteilnehmern. Die Präsentation des Prototyps am Montag war erst der Beginn weiteren Austauschs mit den Beteiligten, unterstreicht Torsten Ulrich, Geschäftsführer der WM Gruppe. Neben dem existierenden Arbeitskreis seien europaweit Informationsveranstaltungen geplant, um den Prototyp gemeinsam mit Experten aus Banken und Unternehmen weiterzuentwickeln und zu verfeinern, kündigt Ulrich an.