Mängel

Sonder­beauftragter der BaFin überwacht FlatexDegiro

Die BaFin entsendet wieder einen Sonderbeauftragten. Diesmal zu FlatexDegiro, die in Risikomanagement und Geldwäscheprävention Lücken aufweise, wie eine Prüfung zutage förderte. Außerdem wird ein Bußgeld fällig.

Sonder­beauftragter der BaFin überwacht FlatexDegiro

fir Frankfurt

Der Online-Broker FlatexDegiro Bank bekommt wegen Mängeln in der Geschäftsorganisation einen von der Finanzaufsicht bestellten Aufpasser verpasst und muss 1 Mill. Euro Strafe zahlen. Der Sonderbeauftragte kontrolliere insbesondere, dass das Institut „schwerwiegende Mängel im internen Kon­trollsystem, im aufsichtlichen Meldewesen und in der Geldwäsche­prävention“ beseitigt, teilte die BaFin am Freitag mit. Das Frankfurter Institut habe Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation missachtet, die im Kreditwesen- und im Geldwäschegesetz festgelegt sind. Das Bußgeld von 1,05 Mill. Euro ist demnach wegen Verstößen gegen bankaufsichtsrechtliche Be­stimmungen verhängt worden.

Außerdem hatte die BaFin bereits am 8. September 2022 der FlatexDegiro Bank und der ihr übergeordneten FlatexDegiro AG, die wiederum zur FlatexDegiro AG Finanzholdinggruppe gehören, zusätzliche Eigenmittelanforderungen abverlangt, wie sie nun erklärte. FlatexDegiro hat nach eigenen Angaben darauf reagiert. So hatte die Gesellschaft am 3. Dezember in einer Mitteilung darüber informiert, dass die BaFin in einer 2022 erfolgten Sonderprüfung Mängel in Organisation und Führung des Unternehmens beanstandet hatte und Aufsichtsrat sowie Vorstand von FlatexDegiro daraufhin be­schlossen hätten, das Institut mit zusätzlichen 50 Mill. Euro aus eigenen Mitteln zu kapitalisieren. Diese kämen zu den seinerzeit ca. 180 Mill. Euro an hartem Kernkapital und dem vollständig zu thesaurierenden Jahresüberschuss 2022 hinzu, hieß es.

FlatexDegiro bekundete am Freitag auf Anfrage, die Einsetzung des Sonderbeauftragten „als ausgesprochen hilfreich“ zu empfinden, sei auf diese Weise doch von Anfang an eine enge Begleitung der Projekte zu gewährleisten und nicht erst auf eine „übliche Nachschauprüfung“ in 12 bis 24 Monaten zu warten. „Wir befinden uns aktuell in der Konzipierung sowie Umsetzung erster Maßnahmen zur Behebung der Mängel, die sich aus der Prüfung ergeben haben“, sagte ein Sprecher.

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