Sorge um Finanzstabilität schützte Credit-Suisse-Gläubiger vor Verlustbeteiligung
Bail-in stand Credit Suisse kurz bevor
Laut Finanzstabilitätsrat schützte US-Bankenkrise die Gläubiger
lee Frankfurt
Nach Einschätzung des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Report) verdanken es die Anleihegläubiger der Sorge um die globale Finanzstabilität, dass sie die Credit-Suisse-Rettung nicht bezahlen mussten. So liest zumindest Oliver Piquardt, Kreditanalyst bei der DZ Bank, den Bericht, den der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board) vor einigen Wochen veröffentlicht hat. Wie es darin heißt, stand die Möglichkeit eines Bail-Ins im Raum, als die Credit Suisse am 19. März dieses Jahres mangels Liquidität nicht mehr eigenständig überleben konnte.
Drei von vier Optionen geprüft
Wie der Bericht weiter ausführt, zogen die Behörden eine Restrukturierung in Form einer angeordneten Fusion oder Kapitalerhöhung gar nicht erst in Erwägung. Als Grund hierfür wird die außerordentliche Größe und Komplexität der globalen Credit Suisse genannt. Stattdessen wurde diskutiert, ob eine Rekapitalisierung durch eine sogenannte Single-Point-of-Entry-Verlustbeteiligung machbar wäre. Hierbei hätte sich die Verlustbeteiligung an lediglich einer einzigen Stelle materialisiert, und zwar auf Ebene der obersten Konzerngesellschaft, der Credit Suisse Group AG.
Auch ein Bail-out wurde geprüft, also eine Verstaatlichung der Bank. Laut FSB wurde diese Möglichkeit jedoch relativ schnell wieder verworfen. Die Alternativen seien mit Blick auf die Stabilisierung der Bank und auf die Kosten für die Steuerzahler als sinnvoller eingestuft worden.
Favorisiert wurde jedoch die vermeintlich marktwirtschaftliche Lösung, also eine staatlich gestützte Übernahme durch die UBS. Um diese zu ermöglichen, wurden die Aktionärsrechte auf Mitsprache gekappt, wofür die Schweizer Finanzaufsicht Finma kein Mandat hat, was aber angesichts der staatlichen Garantien im Volumen von 9 Mrd. sfr. nachvollziehbar erschien. Anders sieht es mit der kompletten Abschreibung der AT1-Anleihen aus, die wohl noch Jahre die Gerichte beschäftigen wird.
Was die Stabilitätswächter umtreibt, ist die Frage, warum 15 Jahre nach der weltweiten Finanzkrise die von den Regulatoren mühsam entwickelten Bail-in-Instrumente nicht zum Einsatz kamen – mit Ausnahme der AT1-Anleihen. Die Gläubiger der Großbank kamen somit ungeschoren davon.
Aus Sicht von Kritikern belegt der Fall Credit Suisse, dass die Abwicklungsregeln nicht funktionieren. Der FSB weist diesen Vorwurf zurück. Zwar hätte es für den Fall einer Restrukturierung mit den dafür vorgesehenen Instrumenten Friktionen mit dem US-Wertpapierrecht gegeben. Diese seien jedoch lösbar gewesen. Bereits im Sommer 2022 hatte die Finma Vertreter der US-Aufsichtsbehörden und der Bank of England eingeladen, um die Restrukturierung per Bail-in zu planen. Die Restrukturierung sei vorbereitet gewesen und hätte laut FSB-Bericht umgesetzt werden können.
Dominoeffekt in den USA
Sorgen machte den Behörden zwar die Ausführungsrisiken und die künftige Akzeptanz der auf diese Weise restrukturierten Bank. Den Ausschlag dagegen gab aber die Finanzstabilität. Ohne den Dominoeffekt, der zeitgleich die US-Regionalbanken heimsuchte, hätte an Credit Suisse also womöglich der Beweis erbracht werden können, dass die Arbeit der Regulatoren nicht vergebens war.