Streit um Negativzinsen könnte vor BGH landen

Verbraucherzentrale gegen Volksbank Reutlingen

Streit um Negativzinsen könnte vor BGH landen

igo Stuttgart – Das Landgericht Tübingen hat am Freitag die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Reutlingen verhandelt. Sie hatte sich in einem Preisaushang die Möglichkeit eingeräumt, Negativzinsen von Bestandskunden zu verlangen. Nach Einschätzung der Richter hat der Fall das Potenzial, vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu landen.Neben der Reutlinger Volksbank haben vereinzelt auch andere Banken angesichts des Niedrigzinsumfeldes Negativzinsen für Kleinsparer in Erwägung gezogen oder kurzzeitig eingeführt, auch unter Bezeichnungen wie Verwahrentgelt. Auch deshalb dürfte der Fall höchstrichterlich entschieden werden. Das Urteil in Tübingen in dem Fall ist für Ende Januar angekündigt.In der Verhandlung sagten die Richter, dass sie Negativzinsen für Sparer bei neu eröffneten Konten für zulässig halten. Denn in diesem Fall ließen sich die Kunden bewusst auf die jeweiligen Konditionen der Bank ein. Bei Altverträgen sei die Einführung von Negativzinsen jedoch problematisch, da die Altkunden nicht explizit ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Der Anwalt der Volksbank hatte sich in seiner Argumentation auf variable Zinsen berufen, die jeder Kontoinhaber bei Vertragsabschluss akzeptiere. In Zeiten niedriger Zinsen könnten diese variablen Zinsen eben auch ins Minus gehen. Die Volksbank Reutlingen sah pro Jahr Negativzinsen von minus 0,5 % auf komplette Giro-Guthaben und ab 10 000 Euro auf dem Tagesgeldkonto sowie auf Festgelder vor.Nach empörten Reaktionen von Kunden und Verbraucherschützern zog die Bank den Preisaushang zurück. Die Verbraucherzentrale verlangte aber zudem eine Unterlassungserklärung, damit Minuszinsen auch für die Zukunft ausgeschlossen werden. Diese Erklärung verweigerte die Bank. Der Vorstand bezeichnete eine Unterlassungserklärung als “eine zu weitreichende Verpflichtung”. Es sei nicht seriös, Negativzinsen oder Verwahrentgelte komplett auszuschließen, “da das künftige Zinsniveau ebenso ungewiss ist wie die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen”, hieß es damals. Ansonsten will sich die Bank mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Thema äußern. Kosten werden durchgereichtWenn Banken derzeit überschüssiges Kapital kurzfristig bei der EZB parken, wird dafür eine Art Strafzins von 0,4 % fällig. Gleichzeitig sinken die Erträge der Banken, weil ihre Zinsmargen geringer werden. An Firmenkunden und Privatkunden mit sehr hohen Einlagen werden diese Kosten daher bereits von vielen Banken weitergegeben.