Sukzessiver Aufbau bei ausländischen Tochterfirmen

UBS hat sieben Jahre Zeit für Aufbau der Kapitalpuffer

Um die Kapitalpuffer für ihre ausländischen Tochtergesellschaften zu verstärken, soll die UBS sieben Jahre Zeit bekommen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Regierung nun vorgelegt.

UBS hat sieben Jahre Zeit für Aufbau der Kapitalpuffer

UBS hat sieben Jahre Zeit
für Aufbau der Kapitalpuffer

Für ausländische Tochterfirmen pro Jahr 5 Prozentpunkte mehr

Reuters Zürich

Die Großbank UBS soll nach dem Willen der Schweizer Regierung ihre ausländischen Tochtergesellschaften künftig zu 100% mit Kapital unterlegen. Dafür soll dem Institut eine Übergangsfrist von sieben Jahren eingeräumt werden, wie es in einem am Freitag veröffentlichten Gesetzesentwurf des Bundesrats heißt. „Die Unterlegung mit hartem Eigenkapital soll bei Inkrafttreten 65% betragen und anschließend pro Jahr um fünf Prozentpunkte auf den Zielwert von 100% ansteigen.“ Mit der Veröffentlichung des Vorschlags leitet die Regierung ein formelles Konsultationsverfahren zum wichtigsten Punkt einer umfassenden Überarbeitung der Bankenregulierung ein.

Too-big-to-fail-Gefahr entgegenwirken

„Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) erachten die Maßnahme als zentral, um die Too-Big-To-Fail-Ziele für eine verbesserte Finanzstabilität zu erreichen“, erklärte die Regierung. Die Neuregelung betreffe ausschließlich systemrelevante Banken, die über ausländische Beteiligungen verfügen. „Aktuell wäre nur die UBS in nennenswertem Umfang von der neuen Regelung betroffen“, hieß es.

Bank kritisiert Regulierungsvorschläge scharf

Mit den strengeren Kapitalanforderungen möchte die Regierung nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im Jahr 2023 die einzige Großbank des Landes wetterfester machen. Die UBS hat die im Juni vorgestellten strengeren Regeln scharf kritisiert. Die Bank argumentiert, dass sie durch zusätzliche Kapitalanforderungen von 24 Mrd. Dollar gegenüber Konkurrenten benachteiligt wäre. Die UBS-Spitze prüft derzeit eine Reihe von Strategien, darunter sogar die Verlegung ihres Hauptsitzes ins Ausland.

Parlament muss entscheiden

Die UBS, politische Parteien und andere interessierte Gruppen haben bis zum 9. Januar 2026 Zeit, zum Vorschlag der Regierung Stellung zu nehmen, die den Gesetzentwurf dann fertigstellen und dem Parlament vorlegen muss.