UBS muss Datenweitergabe nach Frankreich akzeptieren

Gericht erlaubt Übermittlung an Steuerbehörde

UBS muss Datenweitergabe nach Frankreich akzeptieren

Reuters Lausanne – Die Schweizer Großbank UBS hat in einem Präzedenzfall um die Auslieferung von Kundendaten an ausländische Steuerbehörden eine Niederlage erlitten: Das Schweizer Bundesgericht machte am Freitag den Weg für die Weitergabe der sensiblen Daten an die französische Steuerbehörde frei. Sie kann damit von der Schweizer Steuerbehörde Informationen über Inhaber und Vermögen auf rund 40 000 Konten erhalten, um potenziellen Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Dabei gibt es aber eine Einschränkung: Die Daten dürfen nicht im laufenden Strafverfahren gegen die UBS in Frankreich verwendet werden. Dies wollten die Richter in ihrem schriftlichen Urteil so festhalten. Richter sind uneinsDer Fall gilt als wegweisend für den Schweizer Finanzplatz: Denn seit dem Aus für das Schweizer Bankgeheimnis versuchen ausländische Steuerbehörden verstärkt, an die Namen von vermeintlichen Steuersündern zu kommen. Mit dem höchstrichterlichen Entscheid könnten nun weitere Länder Anfragen an Schweizer Banken richten. Um die Entscheidung wurde gerungen: Eine Mehrheit von drei von fünf Richtern sprach sich für die Datenlieferung aus. Sie hoben damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf.Ausgangspunkt für den Rechtsstreit ist eine Liste mit zehntausenden Kontonummern, die deutsche Ermittler bei einer Hausdurchsuchung bei der UBS beschlagnahmt und anschließend an die französischen Behörden weitergeleitet hatten. Die Franzosen wollten daraufhin abklären, ob sich auf der Liste auch Steuerbetrüger befinden, und hatten die Schweizer Steuerbehörde um Amtshilfe gebeten: Sie wollen Informationen zu den Inhabern der Kontonummern in Erfahrung bringen. Angst vor StrafverfolgernDie UBS sperrte sich jedoch dagegen: Die Bank ist der Meinung, dass das Gesuch der französischen Behörden nicht spezifisch genug sei. Es handle sich um einen unrechtmäßigen “Fischzug”. Diese Einschätzung teilte die Mehrheit der Richter jedoch nicht. Von besonderer Bedeutung ist der Fall für die Bank, weil gegen sie in Frankreich ein Verfahren um Beihilfe zur Steuerhinterziehung läuft: Vor einigen Monaten hatte ein Gericht in Paris UBS in erster Instanz zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Mrd. Euro verurteilt. Die Bank befürchtet, dass die französischen Behörden die Kundendaten an die Strafverfolger weiterleiten und damit das sogenannte Spezialitätsprinzip verletzen. Eigentlich dürfen die Daten nur für Steuerverfahren verwendet werden.Nach Einschätzung eines Richters dürfte diese Frage auch noch die Schweizer Regierung beschäftigen. “Der Bundesrat wird sich zur Einhaltung des Spezialitätsprinzip in Frankreich Überlegungen machen müssen”, sagte er. Die UBS erklärte, sie nehme das Urteil zur Kenntnis. Gleichzeitig forderte sie die Schweizer Steuerbehörde auf, sicherzustellen, dass die Daten von den Franzosen nicht im Strafverfahren gegen die UBS verwendet werden, bevor sie diese weitergibt.