UBS muss in Frankreich Milliardenstrafe zahlen

Wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung und Geldwäsche - Berufung angekündigt

UBS muss in Frankreich Milliardenstrafe zahlen

wü Paris – Ein Pariser Strafgericht hat UBS wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Geldwäsche von hinterzogenen Beträgen sowie illegaler Kundenanwerbung zu einer Geldstrafe von 3,7 Mrd. Euro verurteilt, UBS Frankreich zu einer Buße von 15 Mill. Euro. Zudem müssen die Schweizer Großbank, ihre Frankreich-Tochter und zwei ehemalige verantwortliche Manager dem französischen Staat eine Entschädigung von 800 Mill. Euro zahlen. Bis auf Raoul Weil, die frühere Nummer 3 von UBS, wurden alle anderen fünf angeklagten Ex-Manager der Bank zu Haftstrafen auf Bewährung sowie zu Geldstrafen von bis zu 300 000 Euro verurteilt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die UBS-Aktie gab dennoch rund 4 % nach.Die UBS erklärte, dass sie überhaupt nicht mit dem Urteil einverstanden sei und in Berufung gehen werde. Sie habe während des Verfahrens immer wieder widersprochen, Straftaten begangen zu haben. Das Urteil beruhe nicht auf konkreten Beweisen, sondern auf unbegründeten Behauptungen von ehemaligen Mitarbeitern, die während des Gerichtsverfahrens noch nicht einmal angehört worden seien. Im Gegensatz zu HSBC hatten es UBS-Chefjurist Markus Diethelm, Bankchef Sergio Ermotti und Verwaltungsratschef Axel Weber auf einen Prozess ankommen lassen.HSBC Private Bank Suisse hatte 2017 in einem ähnlichen Steuerfluchtstreit einer Zahlung von 300 Mill. Euro an den französischen Staat zugestimmt, um einen Prozess zu vermeiden. UBS wiederum hatte sich in den USA in einem Steuerstreit mit den Behörden 2009 auf einen Vergleich in Höhe von 780 Mill. Dollar geeinigt. In Deutschland musste die Schweizer Bank 300 Mill. Euro bezahlen. In Frankreich hatte UBS bereits eine Kaution von 1,1 Mrd. Euro hinterlegen müssen.Ob und wie viel Geld die Bank für das Verfahren in Frankreich zurückgestellt hat, ist unklar. Insgesamt beliefen sich die Rückstellungen für diesen und andere Rechtsfälle im Vermögensverwaltungsgeschäft und im Schweizer Privat- und Firmenkundengeschäft Ende vorigen Jahres auf 716 Mill. Dollar. Dass UBS nun sofort zusätzlich Geld zurückstellt, halten Branchenkenner für unwahrscheinlich. Immerhin könnte sich das Verfahren erneut über Jahre hinziehen, wenn UBS wie angekündigt in Berufung geht.—– Bericht Seite 3