Urteil zur Unzeit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Bausparkassen mit seinem heutigen Urteil über die Unzulässigkeit von Darlehensgebühren eine herbe Niederlage verpasst. Weil zahlreiche Urteile in den Vorinstanzen zu Gunsten der Finanzhäuser ausgefallen waren, wurde es so nicht erwartet. Zudem fiel es zu einer für die Bausparkassen ziemlich ungünstigen Zeit. Ihnen steht das Wasser angesichts der niedrigen Zinsen, die das Geschäftsmodell belasten, bis zum Hals. Zwar hat die Novellierung des Bausparkassengesetzes die Rahmenbedingungen für die Häuser verbessert, ihr Problem mit vielen hochverzinsten Altverträgen aber mitnichten gelöst. Aus diesem Grund kündigen sie auch für sie teure Verträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Über diese Praxis wird der BGH wohl noch 2017 entscheiden. Das Urteil über die seit Jahren nicht mehr erhobenen Gebühren wird die Bausparkassen zwar Geld kosten, ihre Existenz aber nicht bedrohen. Wird im Fall der zuteilungsreifen Verträge, wo deutlich höhere Summen im Feuer stehen, auch gegen die Bausparkassen geurteilt, könnte das allerdings anders aussehen.igo