US-Aufsicht prüft Umgang mit Hinterlegungsscheinen
sp New York – Die Deutsche Bank ist erneut ins Visier der US-Wertpapieraufsicht Securities Exchange Commission (SEC) geraten. Dieses Mal geht es um den Umgang mit American Depositary Receipts (ADR), sogenannten Hinterlegungsscheinen für Aktien ausländischer Unternehmen.Die Aufsicht prüfe, ob die Bank ausreichende Vorkehrungen gegen Marktmissbrauch und Steuerbetrug getroffen habe, berichtete das “Wall Street Journal” unter Berufung auf Personen, die von der Untersuchung Kenntnis haben. Auch Bank of New York Mellon, Citigroup und J.P. Morgan Chase wurden demnach bereits per Vorladung von der SEC aufgefordert, Unterlagen zu ihrem Umgang mit Hinterlegungsscheinen einzureichen. Deutsche Bank und Citigroup lehnten eine Stellungnahme ab, BNY Mellon und J.P. Morgan Chase waren laut Nachrichtenagentur Reuters zunächst nicht erreichbar.Die von J.P. Morgan erstmals 1927 eingeführten ADR erleichtern den Handel mit ausländischen Aktien an US-Börsen. Um die Transaktionen weiter zu vereinfachen, sind die Banken in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, die Hinterlegungsscheine bereits an ihre Kunden auszugeben, bevor sie selbst über die zugrunde liegenden Aktien verfügen (“prerelease”). Den Aufsichtsbehörden ist das ein Dorn im Auge, da sie für ungedeckte Leerverkäufe missbraucht werden könnten, die in den USA verboten sind. Die SEC ermittle daher, ob die Institute gegen das Verbot verstoßen haben, wie das “Wall Street Journal” berichtet. Außerdem prüfe die Aufsichtsbehörde, ob der “prerelease” von ADR auch für die Umgehung von Steuerzahlungen genutzt werde.Der Handel mit ADR hat zuletzt an Bedeutung verloren, da Investoren sich verstärkt für Alternativen wie ETF entscheiden. In den vergangenen fünf Jahren ist das Transaktionsvolumen mit Hinterlegungsscheinen laut BNY Mellon um knapp ein Fünftel geschrumpft auf 3,1 Bill. Dollar 2015. US-Investoren hatten Ende September aber immerhin noch ADR mit einem Volumen von insgesamt 500 Mrd. Dollar im Depot.