US-Bundesrichter ordnet XRP als Wertpapier ein
In den USA hat ein Bundesgericht im sogenannten Terraform-Verfahren eine andere Sichtweise vertreten als zuvor eine andere Kammer im Ripple-Verfahren. In diesem hatte Richterin Analisa Torres dem Ripple-Token XRP bescheinigt, dass er im Sekundärmarkt-Handel kein Wertpapier darstellt, da Retail-Anleger beim Kauf damit keine konkrete Gewinnerwartung verbinden würden. Das wäre nur beim Direktverkauf an Profianleger der Fall. Bei Transaktionen über Handelsplattformen/Börsen sind in der Regel Market Maker die Liquiditätsspender und damit Kontrahenten für den Token-Kauf oder Verkauf.
Diese Unterscheidung gibt es nicht
In dem Terraform-Verfahren hat Richter Jed Rakoff nun klar gemacht, dass er die Sichtweise von Torres nicht teilt und von daher dieses Urteil nicht anwenden werde. Der für die Einstufung als Wertpapier maßgebliche Howey Test treffe keine Unterscheidung zwischen Profi- und Retail-Investoren, und das sei auch gut so. Das stärkt die Sichtweise der SEC, die Ripple und Terraform verklagt – und schon hat erkennen lassen, dass sie das Torres-Urteil anfechten will.
Bezüglich Terraform erklärte Richter Rakoff, dass er die Sichtweise der SEC teile: Der Betreiber des Stablecoin UST habe eine öffentliche Kampagne gefahren, um private und institutionelle Investoren zum Kauf des Token zu animieren. Terraform argumentiert, dass es keinen Investment-Kontrakt mit privaten Anlegern gegeben habe. Das sieht Richter Rakoff anders. Die SEC behauptet, Terraform habe Anleger irreführend über UST und den damit verbundenen Token Luna informiert und Betrug begangen. Das Terra-Ökosystem brach zusammen und verursachte eine Reihe von Krypto-Pleiten.
Auch Terra-Gründer Do Kwon wird von der SEC verklagt und wurde dann per Interpol gesucht, als er sich der Festnahme entziehen wollte. Einige Zeit blieb sein Aufenthaltsort unbekannt, bis er dann vor einigen Wochen in Montenegro festgenommen wurde.