EU-Kleinanlegerstrategie

Versicherungsmakler wehren sich mit Gutachten gegen etwaiges Provisionsverbot

Die EU-Kleinanlegerstrategie könnte ein Provisionsverbot speziell für Versicherungsmakler nach sich ziehen. Der Berufsverband AfW hält mit einem Rechtsgutachten dagegen.

Versicherungsmakler wehren sich mit Gutachten gegen etwaiges Provisionsverbot

Neues Gutachten gegen Provisionsverbot

Passus in EU-Kleinanlegerstrategie verunsichert Versicherungsmakler

jsc Frankfurt

Die deutschen Versicherungsmakler wenden sich mit einem Rechtsgutachten gegen ein etwaiges EU-Verbot von Vertriebsprovisionen: Der emeritierte Berliner Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski warnt davor, verschiedene Berufsgruppen unterschiedlich zu behandeln. Ein Makler, der Anlageprodukte verschiedener Versicherer anbietet, sollte demnach weiter die Courtage erhalten dürfen – ähnlich wie ein gebundener Vermittler, der nur für einen Versicherer tätig ist und von einem Provisionsverbot ausgenommen wäre. Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) hatte das Gutachten beauftragt.

Schwintowski beruft sich auf Grundsätze wie die Gleichbehandlung und die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit und hält ein etwaiges Provisionsverbot speziell für Makler für unvereinbar mit europäischem Recht. Hierzulande gibt es laut Deutscher Industrie- und Handelskammer (DIHK) rund 183.000 Versicherungsvermittler, darunter 46.000 Makler.

Unscharfe Formulierung in Kleinanlegerstrategie

Es ist unklar, ob aus der geplanten EU-Kleinanlegerstrategie tatsächlich ein Provisionsverbot für Makler folgt. Die EU-Kommission schlägt einen neuen Passus für Versicherungsvermittler vor: Wenn sie ihre Kunden informieren, dass sie unabhängig beraten, dürfen sie keine Vertriebsprovisionen annehmen. Dieser Passus soll als Absatz 5b in den Artikel 30 der EU-Richtlinie IDD eingewoben werden.

Makler wiederum vermitteln oder schließen Verträge für ihre Kunden, "ohne von einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein", wie die deutsche Gewerbeordnung in Paragraf 34d vorschreibt. Unklar ist, ob sie damit nach den EU-Regeln "unabhängig" sind und folglich keine Courtage erhalten dürfen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gab im Juni teilweise Entwarnung. "Für Versicherungsmakler in Deutschland war dieses Courtageverbot nicht gedacht." Der Verband beruft sich auf Aussagen der EU-Kommission, zeigt sich aber skeptisch. "Noch ist die Gefahr allerdings nicht gebannt."

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