Verteidiger fordern weitere Freisprüche im Oppenheim-Prozess
Von Antje Kullrich, KölnMit der Forderung nach zwei weiteren Freisprüchen sind die Verteidiger-Plädoyers im Oppenheim-Prozess zu Ende gegangen. Die Anwälte von Ex-Bankpartner Dieter Pfundt (62) wiesen für ihren Mandanten den Vorwurf der schweren Untreue zurück, bei dem Immobilienunternehmer Josef Esch (58) verneinte sein Verteidiger Eberhard Kempf ebenfalls eine strafbare Handlung.Bei Esch, der lange Jahre über die Oppenheim-Esch-Holding und ihren Immobilienfonds eng mit dem Bankhaus verbandelt gewesen ist, sei letztlich nur der “Wurmfortsatz des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz übrig geblieben”, formulierte Staranwalt Kempf, der einst auch Josef Ackermann im Mannesmann-Verfahren zur Seite gestanden hatte. Das sei eigentlich ein Fall für das Amtsgericht. Die Verteidigung bestritt die Esch vorgeworfene gewerbsmäßige und damit unerlaubte Vergabe von Krediten. Die Darlehen an seine betuchten Vermögensverwaltungskunden – unter ihnen Arcandor-Großaktionärin Madeleine Schickedanz – seien nicht strafbare Nebengeschäfte gewesen. Esch habe aber gelernt, sich vorher anstatt nachher in solchen Fragen an die Finanzaufsicht zu wenden. Zur Forderung der Staatsanwaltschaft einer Geldstrafe von insgesamt 418 500 Euro (90 Tagessätze) für den Immobilienunternehmer sagte Kempf, 124 Tagessätze in Form der bisherigen Verhandlungstage seien genug.Bei Dieter Pfundt, dem ehemaligen Investmentbanker in den Reihen der persönlich haftenden Gesellschafter bei Sal. Oppenheim, zeichnete sein Anwalt Felix Dörr das Bild eines Managers, der in der zweiten Jahreshälfte 2008 im Partnerkreis zunehmend isoliert gewesen sei. Erhebliche Verluste im Investment Banking im Zuge der aufziehenden Finanzkrise hätten zu Kritik an Pfundt geführt. “Er wurde gemieden.” Doch auch schon vorher sei er in Vorgänge nicht eingebunden gewesen. Dörr verwandte den Begriff “Machtgefälle” im Verhältnis des externen Partners Pfundt zu seinen Kollegen Matthias Graf von Krockow und Christopher Freiherr von Oppenheim, die beide zur “Bankfamilie” gehörten.An dem Wochenende Ende September 2008, als die übrigen Partner über die im Mittelpunkt des Prozesses stehende Kapitalerhöhung und den unbesicherten Kredit für Arcandor von zusammen 79,8 Mill. Euro verhandelt hatten, weilte Pfundt im Kurzurlaub in Portugal. Keiner seiner Kollegen habe ihn über die dramatische Lage informiert und ihn gebeten zurückzukehren. “Gegenüber Herrn Pfundt war Funkstille”, sagte Dörr. Erst am Sonntagnachmittag habe er von Risikomanager Friedrich Carl Janssen telefonisch von den Ereignissen erfahren und sei um Zustimmung gebeten worden. Eine Entscheidung sei aber nicht per se pflichtwidrig, wenn sie unter Zeitnot und mit knapper Informationslage getroffen werde, führte der Verteidiger aus. “Kein Immobilienfachmann”Auch beim zweiten Tatvorwurf “Bockenheimer Landstraße” – dem laut Staatsanwaltschaft für die Bank überteuerten Immobiliendeal – verneinten die Anwälte ein pflichtwidriges Verhalten sowie einen Vorsatz. “Herr Pfundt ist Investmentbanker und kein Immobilienfachmann.” Es fehle auch nach über 120 Verhandlungstagen ein Motiv.Selbst wenn das Gericht eine Schuld feststelle, schieße der Strafantrag über das Ziel hinaus. Mehr als eine Bewährungsstrafe dürfe es nicht geben.Am 2. Juli haben die fünf Angeklagten nun Gelegenheit zu abschließenden Worten. Für die geständigen Graf Krockow und Baron Oppenheim haben die Verteidiger Bewährungsstrafen gefordert, die Anwälte von Janssen plädieren auf Freispruch. Am 9. Juli will die 16. Strafkammer des Landgerichts Köln unter Vorsitz von Richterin Sabine Grobecker das Urteil verkünden.