Prozess um möglichen Anlagebetrug läuft

Provinzgericht verhandelt das KI-Mysterium

Die Frage, ob in der Werbung gemachte Versprechen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) eingehalten werden, beschäftigt inzwischen die deutsche Justiz.

Provinzgericht verhandelt das KI-Mysterium

Von Björn Godenrath, Frankfurt

Zu den Merkmalen des Justizsystems gehört es, dass bei Verfahren der Wohnsitz des Klägers den Gerichtsstand bestimmt. Nun fällt dem Landgericht Lüneburg die Aufgabe zu, über einen Fall an der Schnittstelle von Kryptohandel und künstlicher Intelligenz (KI) zu verhandeln.

Der Hintergrund: Einige Anleger, die infolge der geplatzten Kryptoblase Verluste eingefahren haben, sind vor Gericht gezogen. In Lüneburg etwa wirft ein Privatanleger der Krypto-Investment-Plattform Invao Betrug vor: Sie habe nicht, wie in Prospekten beworben, eine künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt.

Urteil soll Ende März verkündet werden

Die Invao-Gründer um Frank Gessner als Beklagter weisen den Vorwurf zurück. Der auf verschiedene Handelsstrategien programmierte Investment-Algorithmus der Plattform sei sehr wohl mit KI-Funktionen ausgestattet.

Um zu klären, ob Anspruch auf Schadenersatz bestehen, muss sich das Landgericht Lüneburg mit der Frage befassen, wann eine KI eine KI ist. In der mündlichen Verhandlung, über die das Branchenportal Finance Forward berichtet, wurde per Zeugenaussagen ermittelt, dass der Handel über die Plattform tatsächlich weitgehend automatisiert erfolgt ist. Die KI wurde dafür mit Vergangenheitsdaten gefüttert, dem sogenannten Backtesting.

Streitpunkt Trainingsintervalle

Unklar blieb indes, wie oft die KI trainiert wurde. Zeugen erklärten, das habe einmal pro Quartal stattgefunden. Das wäre wohl ein recht langes Intervall, berichten heutige KI-Gründer doch davon, dass sie ihren Investment-Algorithmus einmal pro Woche trainieren. Invao-Gründer Gessner ließ eine Anfrage zur Qualität der KI zunächst unbeantwortet.

In einer Handelswoche kann viel passieren: Markteilnehmer wechseln ihre Positionierung, die Notenbanken drehen an der Zinsschraube und beeinflussen damit die Preise fast aller Assetklassen, Unternehmen legen Geschäftszahlen oder andere relevante Informationen vor. Ein wöchentliches Training mit Daten aus der Vergangenheit scheint da durchaus angemessen.

Selbstlernende KI

Das aus ihrer Sicht zu lange Trainingsintervall nehmen die Kläger zum Anlass, der Invao-Software abzusprechen, dass es sich um eine selbstlernende KI handelt. Dazu müsste der Algorithmus in der Lage sein, das Verhalten auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse anzupassen. Selbstlernende Systeme nutzen Datenbestände, um Muster und Gesetzmäßigkeiten zu erkennen. Daraus entwickeln sie Lösungen, nachdem vom Programmierer festgelegt wurde, wie das geschehen soll.

Fachleute unterscheiden zwischen Machine Learning und KI. Diese Intelligenz könne auf programmierten Abläufen basieren oder durch maschinelles Lernen erzeugt werden, so das Fraunhofer Institut. Bei maschinellen Lernverfahren erlernt ein Algorithmus durch Wiederholung, selbständig eine Aufgabe zu erfüllen, indem er aus sich heraus die Struktur der Daten erkennen kann.

Laien machen sich ein Bild

So weit, so kompliziert. Aber die Informatik-Laien auf der Richterbank müssen sich ein Bild machen: Hat Invao wirklich mit falschen Versprechen um Anlegergelder geworben? Um das zu beantworten, müsste die Richterin eigentlich ein Gutachten einholen. Am 20. März geht es weiter in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 5U290/22, es könnte auch mit einem Beweisbeschluss ein Gutachten angefordert werden, so eine Sprecherin. Bis zum März-Termin sollen die Streitparteien noch Stellungnahmen einreichen.

Wie ein Hochfrequenzhändler

Invao-Chairman Frank Gessner hatte 2019 auch mit der Börsen-Zeitung über das Geschäftsmodell gesprochen: Nach einer ersten Stufe des aktiven Portfoliomanagements erfolge das Tagesgeschäft über ein automatisiertes Trading „mittels KI-gestützter Systeme“.

Die Plattform nutze „eine große Bandbreite an Trendsignalen und Funktionalitäten, wie sie Hochfrequenzhändler einsetzen“, so der Gründer.

Die Frage, wann künstliche Intelligenz (KI) intelligent genug ist, beschäftigt die deutsche Justiz.

FTX-Debakel war nicht abzusehen

Mit Blick auf die Compliance war Invao grundsätzlich gut aufgestellt. Und man darf wohl voraussetzen, dass, wer dort investierte, über die Risiken des Kryptomarktes aufgeklärt war. Aber dass Invao mit dem Parken ihrer Assets bei der inzwischen insolventen US-Börse FTX Schiffbruch erleiden würde, das konnte niemand auf dem Schirm haben.

Investoren, denen an der Diversifizierung aus einzelnen Kryptowährungen heraus gelegen war, hätten allerdings auch in den Benchmark-Index CCi30 investieren können. Dieser bildet die Wertentwicklung der 30 größten Assets am Blockchain-Markt ab.

Zusätzliche Renditechance

Der Reiz eines Investments lag jedoch in der zusätzlichen Renditechance, die das Invao-Portfolio mit 60 möglichen Zielwerten gegenüber der Benchmark bot. Und wer sich für das Invao-Portfolio entschied, der ist – KI oder nicht – wie bei jeder anderen Anlageentscheidung bewusst ein Investmentrisiko eingegangen, zu dem es Alternativen gab.

Norddeutsches Provinzgericht
soll KI-Mysterium klären

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