Podcast Nachhaltiges InvestierenKampf gegen Greenwashing

Was die BaFin von der SFDR-Überarbeitung erwartet

Eine Reform der Offenlegungsverordnung SFDR soll für mehr Transparenz sorgen und dazu beitragen, Greenwashing einzudämmen. Was die Finanzaufsicht kritisch sieht, erklärt Theresa Nabel, Co-Head des Zentrums Sustainable Finance der BaFin, im Podcast.

Was die BaFin von der SFDR-Überarbeitung erwartet

Mit Angaben wie „Artikel 8“ oder „Artikel 9“ sollte die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) den Anlegern mehr Orientierung beim nachhaltigen Investieren bieten. Doch in der Praxis werden die Angaben oft als Label für vermeintlich besonders nachhaltige Produkte fehlinterpretiert.

„Dabei ist ‚Artikel 8‘ oder ‚Artikel 9‘ keine Definition von Ambitionsniveaus an Nachhaltigkeit“, betont Theresa Nabel, Co-Head des Zentrums Sustainable Finance bei der Finanzaufsicht BaFin, im Podcast „Nachhaltiges Investieren“ der Börsen-Zeitung. Vielmehr gehe es um unterschiedliche Transparenzstufen. Mindestkriterien für Nachhaltigkeit seien damit nicht verbunden.

Eine Reform der SFDR soll nun für mehr Klarheit sorgen. Nabel sieht bei Anlegern ein Bedürfnis nach einem Label, das nachhaltige Produkte klar von anderen abgrenzt. „Das bedeutet, dass wir wirklich stark dafür plädieren, dass ein Kategoriesystem eingeführt wird.“ Die Produktkategorien sollten mit klaren Kriterien unterlegt sein. Im Gespräch sind eine Nachhaltigkeitskategorie und eine Transformationskategorie. „Die unterstützen wir auch“, sagt Nabel. Kritisch sieht sie die Diskussion über eine dritte Kategorie, die unter dem Titel „ESG-Kollektion“. „Diese hätte ein deutlich niedrigeres Ambitionsniveau“, sagt Nabel.

BaFin sieht Kategorie für ESG-Kollektion kritisch

Finanzmarktteilnehmern könnte in der ESG-Kollektion selbst festlegen, welche Mindestkriterien sie setzen. In diese Kategorie könnten etwa Artikel-8-Produkte überführt werden. „Das sehen wir als kritisch an, weil es ja genau das ist, was aktuell nicht funktioniert.“

Wir haben aktuell keine Definition von Nachhaltigkeit.

Theresa Nabel, BaFin

Ein Wunsch der Bafin an den weiteren Prozess ist noch viel grundlegender: „Wir haben aktuell keine Definition von Nachhaltigkeit. Und das ist natürlich problematisch, wenn wir dann überprüfen sollen, ob ein Finanzprodukt nachhaltig ist, wenn es das denn behauptet“, erklärt Nabel. „Das ist für uns als Aufsichtsbehörde so, als sollen wir Falschparken ahnden – aber es ist gar nicht klar, wo überhaupt geparkt werden darf.“

Testen, was bei den Konsumenten ankommt

Neben klaren Kriterien wünscht Nabel sich auch eine stärkere Einbindung der Anlegerinnen und Anleger. Im aktuellen System seien viele Informationen schwer verständlich aufbereitet oder für Investoren nicht aussagekräftig. Die BaFin plädiert für ein Consumer Testing der möglichen neuen Produktkategorien vor ihrer Einführung – „damit das System im Vorhinein einmal geprüft wird und ausprobiert wird, damit es dann im Nachhinein funktioniert – und wir nicht bald wieder die Notwendigkeit für einen Review sehen“.

Egal was kommt, das wird ein recht großer Implementierungsaufwand werden.

Theresa Nabel, BaFin

Voraussichtlich gegen Jahresende wird ein Vorschlag der EU-Kommission zum Themenkomplex erwartet, danach sind Europäisches Parlament und Rat gefragt. Bis die Finanzmarktteilnehmer eine neue SFDR umsetzen müssen, wird also noch Zeit vergehen. Klar ist aber schon jetzt: „Egal was kommt, das wird ein recht großer Implementierungsaufwand werden“, erwartet Nabel.  

Bis dahin ist ihr Appell: „Nutzen Sie die SFDR auch so, wie sie jetzt ist!“ Auch unter dem aktuellen Regime sei es möglich, gute Offenlegung zu machen. „Es soll nicht der Fall eintreten, dass wir sagen, wir wollen eine Wand streichen, wir warten aber, bis der Pinsel genormt ist.“

Was die BaFin von der Überarbeitung der SFDR erwartet

sar Frankfurt